Suchen

Sonntag, 13. August 2006

SPD-Bilanz ab 1998

#Dossier Sozialabbau unter der SPD
Stand: 15. Mai 2017
1998
So hieß es, entgegen dem Wahlprogramm, in Schröders Regierungserklärung, die Versicherten im Niedriglohnsektor die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge nun selber tragen zu lassen. Auch die Unternehmensbesteuerung sollte nun nach Schröders Willen gesenkt werden. Lafontaine plädierte für einen Konsens mit den Unionsparteien über das geplante neue Staatsbürgerschaftsrecht. Dies lehnten die rot-grünen Fraktionsführungen ab.

2000
● SPD und Grüne, Einschnitte in der Rentenversicherung:
   Künftige Leistungsabsenkung für Erwerbs- und Berufsunfähige

● Steuersenkungsgesetz 2001 (Letzte Stufe am 1. Januar 2005)
Die Steuerreform 2000 wurde am 6. Juli 2000 vom Deutschen Bundestag mit dem Steuersenkungsgesetz beschlossen und ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Wesentliche Inhalte der Steuerreform sind die Senkung des Eingangs- und Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer, Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Entlastung von Unternehmen in Deutschland. Nur im Wirtschaftswachstum schlug sich das nicht wie erhofft nieder. Die Steuerquellen sprudelten spärlicher. Eichel fehlten die Einnahmen, um die Löcher in der Staatskasse zu stopfen. Die letzte Stufe der Steuerreform ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Der Eingangssteuersatz lag danach bei 15 % (1998: 25,9 %), der Spitzensteuersatz bei 42 % (1998: 53 %). Die Steuerreform geht auf den Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grüne von Oktober 1998 zurück. Dieser sah jedoch wesentlich geringere Steuersenkungen vor. Die Grünen hatten sich für einen niedrigeren Spitzensteuersatz eingesetzt. 

2002
● SPD und Grüne lockern die Anforderungen für den börslichen Handel,
● SPD und Grüne erlauben den Handel mit Derivaten auch im Immobiliengeschäft,
● SPD und Grüne erweitern die Anlagemöglichkeiten für Fonds,
● SPD und Grüne befreien Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an
   Kapitalgesellschaften von der Besteuerung
● Mit Hartz II (Dezember 2002) wurden „Ich-“ bzw. „Familien-AGs“ und „Mini-“
   bzw. „Midi-Jobs“ eingeführt.

2003
● SPD und Grüne fördern die Verbriefung von Krediten zu Wertpapieren durch
   steuerliche Vergünstigungen
● Mit Hartz I, ab Januar 2003, wurden insbesondere die Barrieren der
   Bedürftigkeitsprüfung zur Gewährung von Arbeitslosenhilfe erhöht,
   während die Freibeträge deutlich gesenkt wurden. Gesetzlich wurden für die
   Leiharbeit Befristungs- und Wiedereinstellungsverbot sowie die
   2 Jahres-Beschränkung der Überlassungsdauer aufgehoben.
● Steueramnestie Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23.12.2003
   (StraBEG): 15 Jahre nach dem „Gesetz über die strafbefreiende Erklärung von
   Einkünften aus Kapitalvermögen und von Kapitalvermögen“ (StrbEG) vom
   25.7.1988 der schwarzgelben Kohl-Regierung bietet sich ein weiteres Mal
   die Chance, Steuerhinterziehungen zu beseitigen, ohne strafrechtlich belangt
   zu werden. Und zudem sodass weniger Steuer zu zahlen ist,
   als von ehrlichen Steuerzahlern verlangt wurde.
● Investmentmodernisierungsgesetz  (2003 verabschiedet und am 1. Januar 2004 in
   Kraft getreten). Es führte Hedgefonds in Deutschland ein und eröffnete damit den
   direkten Zugang für deutsche Privatanleger. Der ursprüngliche Entwurf hatte
   die Hedgefonds wegen ihrer riskanten Geschäfte noch der Überwachung der BaFin
   unterstellen wollen. Die Passage war jedoch gestrichen worden,
   weil die Interessenvertretung der Banken im Zentralen Kreditausschuss angebliche
   gravierende Rechtsunsicherheiten geltend gemacht hatte.

2004: 
● Unter rot-grüner Verantwortung trat das Investmentmodernisierungsgesetz
   zur Deregulierung der Finanzmärkte in Kraft
● SPD und Grüne erlauben hoch-spekulative Hedge-Fonds in Deutschland
● Mit der Einführung der Riesterrente, als private Altervorsorge, hat die
   SPD-Grüne-Regierung Schröder, den Ausstieg aus der paritätischen
   Renten-Finanzierung eingeleitet.
● Keine Rentenanpassung und voller statt halber Beitragssatz zur Pflegeversicherung

2005
● Seit dem Inkrafttreten von Hartz IV am 1. Januar 2005 müssen Langzeitarbeitslose
   gegen eine minimale „Mehraufwandsentschädigung“ von einem halben, 1 oder 2
   Euro pro Stunde im öffentlichen Interesse liegende und zusätzliche Arbeit leisten,
   wollen sie ihren Anspruch auf Unterstützung nicht zu 30 Prozent (und später ganz)
   einbüßen.
● Monatlicher Sonderbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte von 0,9
   Prozent für Versicherten ohne Arbeitgeberanteil
● Hartz IV ab Januar 2005: Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
   (Hilfe zum Lebensunterhalt) für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II auf einem
   Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe. Arbeitslosengeld aus
   der Arbeitslosenversicherung wird auf maximal 18 Monate begrenzt.
● 22. November 2005:  Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt in der
   sogenannten Mangold-Entscheidung die dem ersten Hartz-Gesetz
   eingeführte Einschränkung des Kündigungsschutzes für über 52-Jährige
   mit dem EU-Recht (Diskriminierung) als unvereinbar.

2006
● Der Abbau von Leistungen in den Bereichen Gesundheit, Rente, Arbeitslosengeld
   und Arbeitslosenhilfe summiert sich ab 2006 auf über 20 Milliarden Euro jährlich.

2007
● Hartz IV: Nach einem Beschluss der Großen Koalition von 2007 sollen über
   58-jährige 24 Monate lang Arbeitslosengeld     erhalten, wenn die Voraussetzungen
   erfüllt sind (und wenn nicht ...)
● 20. Dezember 2007: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärt die mit
   „Hartz IV“ eingeführten ARGEn für verfassungswidrig.
● 27. Januar 2009: Das Bundessozialgericht (BSG) hält die Regelleistung für Kinder
   unter 14 Jahren für verfassungswidrig und legt die Vorschrift dem
   Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.
● 9. Februar 2010: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärt die Berechnung
   der Regelleistung generell für verfassungswidrig. Die Vorschriften bleiben bis
   zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat,
   weiter anwendbar.

Kosten des Sozialabbaus
Geplant war, dass sich durch die Verringerung der Sozialleistungen die Kosten für den Sozialstaat insgesamt senken ließen. 2005 stiegen sie allerdings von erwarteten 14,6 Milliarden auf 25,6 Milliarden Euro, im Jahr 2006 auf 26,4 Milliarden. In den darauffolgenden Jahren entwickelten sich die Kosten folgendermaßen:
Jahr  Ausgaben in Euro
2007: 35,7 Milliarden
2008: 34,8 Milliarden
2009: 36 Milliarden
2010: 36 Milliarden
2011: 33 Milliarden
2012: 40 Milliarden
2013: 40,65 Milliarden