Zwang zur industriellen Hähnchenmast
Redaktion: BUND Mecklenburg-Vorpommern
Redaktion: BUND Mecklenburg-Vorpommern
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Pressemitteilung
Schwerin/gc.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert die
Zwangsmaßnahmen der Landgesellschaft zur Ansiedlung von industriellen
Großanlagen zur Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern.
Das
laufende Raumordnungsverfahren für eine weitere Großanlage zur
Geflügelmast mit 300.000 Tierplätzen je Mastdurchgang in Gallin bei Plau
am See hat laut BUND an den Tag gebracht, dass diese Praxis auch nach
der Landtagswahl weiter verfolgt wird.
BUND-Landesgeschäftsführerin
Corinna Cwielag: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern zwingt
Landwirtschaftsbetriebe über die Pachtverträge zur Errichtung von großen
industriellen Tierhaltungsanlagen. Wenn Landwirtschaftsbetriebe, die
vorrangig ackerbaulich tätig sind, nicht in Tierhaltung investieren,
droht die Landgesellschaft, die Pachtverträge für landeseigene Flächen
auslaufen zu lassen. Dafür gibt es konkrete Berechnungen nach denen ein
Betrieb mit rund 1.000 Hektar Fläche mindestens 270.000 Hähnchen oder
500 Rinder mästen muss, um seinen Flächenbestand zu halten. Dies ist als
Begründung für die Notwendigkeit der Anlage in Gallin aufgeführt
worden.“
Dem BUND liegen entsprechende Nachweise aus den Antragsunterlagen vor.
Aus
den Raumordnungsunterlagen gehe auch hervor, dass die Antragsteller für
die Investition von 3,9 Millionen Euro eine zweite Gesellschaft
gegründet haben, welche exakt die Hälfte der Geflügelanlage betreiben
soll.
„Dies ist nicht der erste Fall im Land. Es geschieht
offenbar mit dem Zweck, die nach wie vor gewährte Landesförderung von 25
% der Investitionssumme zu erhalten. Die Landesförderung wird jedoch
nur bis zu einer Investitionshöhe von 2 Millionen Euro gewährt“, so
Corinna Cwielag vom BUND. „Im Koaltitionsvertrag steht aber, dass die
Landesregierung für große Tierhaltungsanlagen Begrenzungen einzuführen
will. Diese Praxis ist Wortbruch“, so Cwielag weiter.
Die in
Gallin geplante Geflügelanlage ist in einem Tourismusentwicklungsraum
und einem Trinkwasservorsorgeraum geplant und verstößt auch damit gegen
die Grundsätze der Raumordnung in Westmecklenburg.
Die Wirkungen
der Anlage sind laut BUND erneut fehlerhaft berechnet und bewertet
worden. So würden Mindestabstände zur Wohnbebauung nicht eingehalten und
für die Schadstoffprognosen Wetterdaten aus dem 50 Kilometer entfernen
Schwerin angenommen, obwohl der Deutsche Wetterdienst eigene Erhebungen
für den Standort empfohlen hat.
Zwei weitere Geflügelanlagen mit
170.000 Tierplätzen im 2.000 Meter entfernten Nachbardorf Kuppentin
seien nicht berücksichtigt worden.
Für die Anwohner und Besucher
der Region entsteht laut BUND durch die weitere Geflügelanlage und die
Mistlagerung ein erhöhtes Risiko, mit toxischen und
antibiotikaresistenten Keimen aus der industriellen Mast belastet zu
werden.
Ein geplantes Ferienhausgebiet der Gemeinde Gallin im
Tourismusentwicklungsraum würde durch die Anlage stark an Wert
verlieren. Der BUND und die Bürgerinitiative erwarten eine Ablehnung des
Vorhabens durch das Amt für Raumordnung Westmecklenburg im
Raumordnungsverfahren.
Die Dokumente zu Bedarfsbegründung und zur Firmenaufspaltung sind über http://www.bund-mv.de zu finden.
Aussender
BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland)
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Corinna Cwielag
Landesgeschäftsführerin
Wismarsche Straße 152
19053 Schwerin
Tel.: 0385-52 13 39 12
Fax: 0385-52 13 39 20
corinna.cwielag@bund.net
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