Ambulante Betreuung schwerstkranker Menschen
Redaktion: Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Redaktion: Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
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Pressemitteilung
Hamburg/gc. Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) wurde 2007 in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen.
Damit
wurden die bundesrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbesserung der
häuslichen Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen
geschaffen.
Doch welche Rolle spielt die SAPV in der Versorgung
sterbender Menschen in Hamburg? In einem Erfahrungsaustausch haben
Akteure der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Initiative der
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) über die ambulante
palliative Versorgung in Hamburg diskutiert und eine positive
Zwischenbilanz gezogen.
„In Hamburg ist es als einem der ersten
Bundesländer gelungen, allen Bürgern die Spezialisierte Ambulante
Palliativversorgung flächendeckend anzubieten“, so Gesundheitssenatorin
Cornelia Prüfer-Storcks. „Ich freue mich sehr, dass so dem Wunsch vieler
Menschen entsprochen werden kann, die letzten Tage und Wochen ihres
Lebens in ihrer gewohnten Umgebung zu verbringen.“
Dank der
Betreuung durch Palliativ Care Teams sowie durch die ambulanten
Hospizdienste mit ihren ehrenamtlichen Helfern wird die palliative
Versorgung schwerstkranker Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit
sichergestellt.
Seit 2007 haben Versicherte, die an einer nicht
heilbaren, fortschreitenden Erkrankung leiden, die das Leben auf Monate
begrenzt, und die außerdem eine aufwändige, ambulante oder stationäre
medizinische Versorgung benötigen, Anspruch auf eine SAPV. Bei Kindern
wird zudem bei einer länger prognostizierten Lebenserwartung auch
Krisenintervention geleistet. Die SAPV ergänzt damit das
Versorgungsangebot von Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten und
soll besonders die Belange schwerkranker Kinder und ihrer Familien
berücksichtigen.
Nach dem Bericht des Gemeinsamen
Bundesausschusses an das Bundesministerium für Gesundheit über die
Umsetzung der SAPV-Richtlinie wurden in Hamburg in drei Quartalen 2009
insgesamt 232 Erstverordnungen und 76 Folgeverordnungen für die SAPV
ausgestellt. In 2010 waren es in den ersten drei Quartalen bereits über
305 Erstverordnungen und 179 Folgeverordnungen.
In Hamburg wurden
die Palliativ Care Teams auf bestehenden Strukturen aufgebaut.
Insgesamt sollen acht Teams in Hamburg zugelassen werden. Hierzu wurde
frühzeitig ein Mustervertrag über die Erbringung der SAPV mit den
Krankenkassen erarbeitet und Anfang 2010 wurden die ersten Verträge zur
SAPV geschlossen.
Derzeit verfügen fünf Teams über einen Vertrag
mit den Krankenkassen. Die drei übrigen Teams haben ihre Arbeit
ebenfalls aufgenommen, im Gegensatz zu den genannten Verträgen erfolgt
hier die Finanzierung über eine Kostenerstattung. Zu diesen drei Teams
zählt auch ein pädiatrisch ausgerichtetes Team für die Versorgung von
Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.
Weitere Informationen
zu diesem vielfältigen Versorgungsangebot können dem Hamburger
Hospizführer entnommen werden. Dieser ist kostenlos in allen
Kundenzentren der Bezirks- und Ortsämter sowie in den Pflegestützpunkten
erhältlich und steht auch als Download unter www.hamburg.de/hospizarbeit-sterbebegleitung zur Verfügung.
Aussender:
Pressestelle der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg
Rico Schmidt
Tel.: 040-428 37 23 32
pressestelle@bgv.hamburg.de
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