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Samstag, 10. Dezember 2011

Palliativversorgung daheim

Ambulante Betreuung schwerstkranker Menschen
Redaktion: Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Dieser Beitrag kann im vollen Umfang kostenlos genutzt werden.
Pressemitteilung
Hamburg/gc. Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) wurde 2007 in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen.
Damit wurden die bundesrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbesserung der häuslichen Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen geschaffen.

Doch welche Rolle spielt die SAPV in der Versorgung sterbender Menschen in Hamburg? In einem Erfahrungsaustausch haben Akteure der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Initiative der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) über die ambulante palliative Versorgung in Hamburg diskutiert und eine positive Zwischenbilanz gezogen.

„In Hamburg ist es als einem der ersten Bundesländer gelungen, allen Bürgern die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung flächendeckend anzubieten“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Ich freue mich sehr, dass so dem Wunsch vieler Menschen entsprochen werden kann, die letzten Tage und Wochen ihres Lebens in ihrer gewohnten Umgebung zu verbringen.“

Dank der Betreuung durch Palliativ Care Teams sowie durch die ambulanten Hospizdienste mit ihren ehrenamtlichen Helfern wird die palliative Versorgung schwerstkranker Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit sichergestellt.

Seit 2007 haben Versicherte, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung leiden, die das Leben auf Monate begrenzt, und die außerdem eine aufwändige, ambulante oder stationäre medizinische Versorgung benötigen, Anspruch auf eine SAPV. Bei Kindern wird zudem bei einer länger prognostizierten Lebenserwartung auch Krisenintervention geleistet. Die SAPV ergänzt damit das Versorgungsangebot von Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten und soll besonders die Belange schwerkranker Kinder und ihrer Familien berücksichtigen.

Nach dem Bericht des Gemeinsamen Bundesausschusses an das Bundesministerium für Gesundheit über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie wurden in Hamburg in drei Quartalen 2009 insgesamt 232 Erstverordnungen und 76 Folgeverordnungen für die SAPV ausgestellt. In 2010 waren es in den ersten drei Quartalen bereits über 305 Erstverordnungen und 179 Folgeverordnungen.

In Hamburg wurden die Palliativ Care Teams auf bestehenden Strukturen aufgebaut. Insgesamt sollen acht Teams in Hamburg zugelassen werden. Hierzu wurde frühzeitig ein Mustervertrag über die Erbringung der SAPV mit den Krankenkassen erarbeitet und Anfang 2010 wurden die ersten Verträge zur SAPV geschlossen.

Derzeit verfügen fünf Teams über einen Vertrag mit den Krankenkassen. Die drei übrigen Teams haben ihre Arbeit ebenfalls aufgenommen, im Gegensatz zu den genannten Verträgen erfolgt hier die Finanzierung über eine Kostenerstattung. Zu diesen drei Teams zählt auch ein pädiatrisch ausgerichtetes Team für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.

Weitere Informationen zu diesem vielfältigen Versorgungsangebot können dem Hamburger Hospizführer entnommen werden. Dieser ist kostenlos in allen Kundenzentren der Bezirks- und Ortsämter sowie in den Pflegestützpunkten erhältlich und steht auch als Download unter www.hamburg.de/hospizarbeit-sterbebegleitung zur Verfügung.

Aussender:
Pressestelle der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg
Rico Schmidt
Tel.: 040-428 37 23 32
pressestelle@bgv.hamburg.de
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