Für ein Jahr von Aufträgen ausgeschlossen
Redaktion: Hamburger Finanzbehörde
Redaktion: Hamburger Finanzbehörde
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Pressemitteilung
Hamburg/gc.
Wegen nachgewiesener Unzuverlässigkeit wird eine Hamburger Firma für
zwölf Monate von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen.
Der
Firmeninhaber ist im Zusammenhang mit seinem strafwürdigen Verhalten
bei Bauaufträgen vom Landgericht Hamburg zu einer Bewährungsstrafe
verurteilt worden.
Von Ende 2001 bis April 2005 verschaffte ein
Mitarbeiter des damaligen Amtes für Strom- und Hafenbau der Firma
zahlreiche Aufträge über Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an
Kaimaueranlagen. Das Unternehmen hatte regelmäßig Arbeitsstunden in
Rechnung gestellt, die tatsächlich nicht angefallen waren, um sich
hieraus einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.
Der
inzwischen verurteilte Behördenmitarbeiter unterließ es bewusst, die
Rechnungen einer eingehenden Kontrolle zu unterziehen und zeichnete die
überhöhten Rechnungen dennoch als korrekt ab. So bezahlte das Amt für
Strom- und Hafenbau für Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an
Kaimauern, die niemals in diesem Umfang erbracht wurden.
Nach
rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens hat die Finanzbehörde die
Firma gemäß der Richtlinie „Schwere Verfehlungen“ – http://www.hamburg.de/contentblob/23732/data/richtlinie-schwere-verfehlungen.pdf – befristet von der Vergabe neuer Aufträge ausgeschlossen.
Auch
wenn der Hamburg Port Authority als Nachfolgerin von Strom- und
Hafenbau der damals entstandene Schaden inzwischen ersetzt wurde, ist
der Ausschluss als generalpräventive Maßnahme gegenüber unzuverlässigen
Auftragnehmern und im weiteren Sinne auch der Korruptionsbekämpfung
geboten.
Aussender:
Pressestelle der Hamburger Finanzbehörde
Daniel Stricker
Tel.: 040-428 23 1662
Fax: 040-427 92 3556
daniel.stricker@fb.hamburg.de
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