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Freitag, 29. Juni 2012

Lichtblick für DDR-Altübersiedler

Rentenminderung bis zu 250 Euro/Monat möglich
Redaktion: Sonja Steffen, Mitglied des Bundestages
Dieser Beitrag kann in vollem Umfang kostenlos genutzt werden.
Pressemitteilung
Berlin/gc. Zur Abstimmung im Petitionsausschuss über eine Petition der DDR-Altübersiedler erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Sonja Steffen:

Die Koalitionsfraktionen haben ihre starre Haltung gegenüber dem Anliegen der DDR-Altübersiedler endlich aufgegeben. Die Petition zur Anwendung des Fremdrentengesetzes bei Übersiedlern aus der DDR wurde vom Petitionsausschuss einstimmig an die Bundesregierung überwiesen. Dieses Votum ist mit der Aufforderung verbunden, eine genaue Prüfung des Anliegens vorzunehmen und nach Möglichkeit Abhilfe zu schaffen.

Das ist der erste Schritt, um das sensible Thema wieder auf die politische Tagesordnung zu setzen und im besten Fall gemeinsam und fraktionsübergreifend eine vernünftige Lösung zu finden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag „DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge vor Rentenminderungen schützen - Gesetzliche Regelung im SGB VI verankern“ bereits erste Vorschläge vorgelegt.

Hintergrund
Rentenansprüche von Übersiedlern und Flüchtlingen aus der DDR, die schon vor dem 19. Mai 1990 in der Bundesrepublik lebten, wurden bis 1992 rentenversicherungsrechtlich nach dem Fremdrentengesetz (FRG) berechnet. Seit 1993 jedoch werden ihre Rentenansprüche nach dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) festgelegt.

Für die Betroffenen bedeutet dies eine nachträgliche Wiederausgliederung aus dem westdeutschen Rentensystem. Dies führt teilweise zu einer deutlichen Absenkung der Rentenanwartschaften und zu einer Rentenminderung von bis zu 250 Euro monatlich.

Aussender:
Sonja Steffen
Mitglied des Bundestages

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227 74610
Fax: 030-227 76610
sonja.steffen@bundestag.de
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