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Donnerstag, 26. Juli 2012

25,5 Millionen Euro in Sachsen

Weniger Erbschaft- und Schenkungsteuer 2011
Redaktion: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
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Pressemitteilung
Kamenz/gc. In 2011 setzte der sächsische Fiskus 25,5 Millionen Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer fest. Das waren 2,3 Millionen Euro weniger als 2010. Die Steuer aus Erbschaften und Schenkungen kommt ausschließlich dem Landeshaushalt zu Gute.

In rund 1.600 steuerrelevanten Nachlassfällen mit einem Gesamtwert von 190 Millionen Euro wurde überwiegend Vermögen in Form von Bankguthaben (55 Prozent des Gesamtwertes der Nachlässe) und Wertpapieren (18 Prozent) vererbt. 16 Prozent der Nachlasswerte entfielen auf Grundvermögen und drei Prozent auf Betriebsvermögen.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, versteuerten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Freibeträge 2.400 Erben insgesamt 96 Millionen Euro. Die darauf festgesetzte Erbschaftsteuer betrug 22,7 Millionen Euro.

Bei jedem dritten steuerrelevanten Erbfall lag der steuerpflichtige Erwerb unter 10.000 Euro. Diese Erben trugen nur drei Prozent zum Gesamtaufkommen an Erbschaftsteuer bei. Erbschaften von mehr als 100.000 Euro machten acht Prozent der Erbfälle, jedoch 47 Prozent der insgesamt festgesetzten Erbschaftsteuer aus.

Zudem wurden 2011 in Sachsen 350 Schenkungen in Höhe von insgesamt 59 Millionen Euro steuerlich veranlagt. Nach Abzug der Freibeträge unterlagen noch knapp 23 Millionen Euro der Steuerpflicht. Für die Beschenkten wurden daraufhin 2,8 Millionen Euro Steuern festgesetzt.

Die meisten Erbschaften und Schenkungen sind aufgrund hoher Freibeträge steuerfrei und nicht in der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik erfasst.

Weitere Auskünfte:
Bettina Hornoff
Tel.: 03578-33 3231

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