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Donnerstag, 12. Juli 2012

Kosten für eine Haushaltshilfe

Krankenkasse mit neuen Zusatzleistungen
Redaktion: Techniker Krankenkasse Mecklenburg-Vorpommern
Dieser Beitrag kann in vollem Umfang kostenlos genutzt werden.
Pressemitteilung
Schwerin/gc. Die knapp 150.000 Versicherten der Techniker Krankenkasse (TK) in Mecklenburg-Vorpommern können künftig neue zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, die über den gesetzlichen Katalog hinausgehen. Das hat der Verwaltungsrat der Krankenkasse beschlossen.

Ab dem 1. August 2012 bezuschusst die TK alle zwei Jahre die sportmedizinische Untersuchung und Beratung beim Arzt mit bis zu 120 Euro. Damit möchte die Kasse einen Anreiz für ihre Versicherten schaffen, sich regelmäßig sportmedizinisch untersuchen zu lassen.

Zudem übernimmt die TK die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Versicherte aufgrund einer Erkrankung zeitweise ihren Haushalt nicht führen können. Bislang war diese Leistung an die Voraussetzung geknüpft, dass ein Kind bis zum Alter von 14 Jahren im Haushalt lebt. Künftig übernimmt die TK auch dann die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn kein Kind im Haushalt lebt, dadurch aber ein Klinikaufenthalt vermieden wird.

Mit der Reform des Transplantationsgesetzes erhalten Lebendspender von Organen oder Geweben einen gesetzlichen Anspruch auf medizinische Maßnahmen der Rehabilitation. Die TK weitet diesen Anspruch aus und gewährt Spendern ab dem 1. Oktober 2012 darüber hinaus auch stationäre Vorsorgeleistungen, falls eine medizinische Rehabilitation nicht in Betracht kommt.

Alle Beschlüsse des TK-Verwaltungsrates gelten vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesversicherungsamtes.

Aussender:
Heike Schmedemann
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Techniker Krankenkasse
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Straße 142
19053 Schwerin
Tel.: 0385-76 09 567
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