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Dienstag, 31. Juli 2012

Neue Pflichten für Onlinehändler

Verbraucher verständlich informieren
Redaktion: Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Dieser Beitrag kann in vollem Umfang kostenlos genutzt werden.
Pressemitteilung
Suhl/gc. Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) weist darauf hin, dass durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches ab dem 1. August 2012 auf Onlinehändler in Deutschland neue Verpflichtungen zukommen.

„Ab diesem Datum müssen Verkaufsangebote im Internet besondere Anforderungen erfüllen. Die Buttonlösung verpflichtet alle Unternehmen, bei denen die kostenpflichtige Bestellung über eine Schaltfläche (Button) erfolgt, diese gut lesbar und unmissverständlich mit den Worten ,zahlungspflichtig bestellen’ zu beschriften“, so Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. Alternativ ist eine entsprechend eindeutige Formulierung, wie beispielsweise „kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“ möglich.

Diese und weitere Informationspflichten werden im § 312 g BGB geregelt, der um drei Absätze ergänzt wurde. Verbraucher müssen auch über weitere wichtige Vertragsangaben, wie eine eventuelle Mindestlaufzeit oder Lieferkosten, verständlich informiert werden. Enthält die Bestellfläche nicht die vorgeschriebenen Informationen, kommt das Geschäft gemäß § 312 g Abs. 4 BGB nicht zustande. Der Kunde muss dann nicht zahlen.

Pieterwas befürchtet, dass sich einige der betroffenen Unternehmen der Pflicht zur Änderung noch gar nicht bewusst sind, denn solche rechtlichen Vorschriften sind oft schwer verständlich. Diese Unternehmen könnten abgemahnt werden.

Die neuen Regeln gelten bei jeder Online-Bestellung von Waren oder Dienstleistungen unabhängig davon, ob sie über einen PC, ein Smartphone oder einen Tablet ausgelöst wird.

Aussender:
Birgit Hartwig
Referatsleiterin
Öffentlichkeitsarbeit/Marketing

Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Hauptstraße 33
98529 Suhl-Mäbendorf
Tel. +49 3681 362-311
Fax +49 3681 362-150
hartwig@suhl.ihk.de
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