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Donnerstag, 5. Juli 2012

Richtigstellung zu Artikel und Grafik

MVs Tageszeitungen unter Druck
Redaktion: BUND Mecklenburg-Vorpommern
Dieser Beitrag kann in vollem Umfang kostenlos genutzt werden.
Pressemitteilung
Schwerin/gc. Der BUND erklärt zu Text und Grafik des Artikels „Tiermast auf EU-Prüfstand“ in der Schweriner Volkszeitung, Nordkurier, Norddeutsche Neueste Nachrichten vom 4. Juli 2012:

Die im Artikel „Tiermast auf EU-Prüfstand“ aufgeführten Zitate der Vertreter des BUND, Corinna Cwielag und Arne Bilau, sind falsch. Außerdem sind Aussagen des Artikels inhaltlich fehlerhaft und wurden vom BUND so nicht dargestellt.

Im Einzelnen

1. Im Artikel falsch ist die Aussage, der BUND hätte die Beschwerde bei der Europäischen Kommission, damit begründet, „dass Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) bei Alt-Anträgen für Mastanlagen an veralteten Richtlinien festhält und dass der Tierschutz keine große Rolle spielt.“

Richtig ist: Dass der BUND die Europäische Kommission über die Praxis des Landes weiterhin sogenannte „Altanträge“ für Anlagen, die vor der Änderung der Förderkriterien gestellt wurden, aus EU-Mitteln zu fördern, informiert hat.

2. Falsch ist das im Artikel wiedergegebene Zitat von Arne Bilau: „Die neuen Richtlinien waren besser und näher am Naturschutz“.

Richtig ist: Diese Aussage hat Herr Bilau auf der Pressekonferenz nicht gemacht. Vielmehr hat Arne Bilau dargestellt, dass nach der Kritik der EU in den neuen Richtlinien des Agrarinvestitionsförderprogramms der Neubau von Geflügelmastanlagen nicht mehr gefördert werden sollte und dies vom BUND als Schritt in die richtige Richtung begrüßt wurde. Einen Bezug zum Naturschutz haben die neuen Richtlinien in keiner Weise, da sie sich nur mit Anforderungen an Tierhaltung befassen. Folglich hat Herr Bilau das Wort "Naturschutz" in diesem Zusammenhang auch nicht benutzt.

3. Falsch ist die inhaltliche Aussage des Artikels, „Anträge, die vor dem 30. September 2011 gestellt wurden, werden am alten Regelkatalog gemessen, also lockere Schadstoffgrenzen und die Ansprüche auf Verträglichkeit mit angrenzenden Schutzgebieten tendierten eher gen Null, hieß es weiter.“

Richtig ist: Der BUND hat nachgewiesen, dass in bisherigen Genehmigungsverfahren vor und nach dem 30.9.2011 Schadstoffausstöße falsch berechnet werden. Verträglichkeitsprüfungen für benachbarte Naturschutzgebiete werden auf dieser Grundlage rechtswidrig unterlassen. Dies ist Gegenstand mehrer Rechtsbehelfe des BUND gegen Genehmigungen für industrielle Tierhaltungsanlagen. Keinesfalls werden Anträge auf die Förderung von Tierhaltungsanlagen, die vor dem 30. September 2011 gestellt wurden mit anderen Anforderungen an Schadstoffgrenzen oder Verträglichkeitsprüfungen bewertet als danach gestellte Anträge. Die Umweltrelevanz von Großanlagen zur Intensivtierhaltung ist nach wie vor Änderung der Förderkriterien sehr hoch.

4. Falsch und aus dem Zusammenhang gerissen ist die Aussage: „Corinna Cwielag kritisiert außerdem landesweit künstliche Betriebsteilungen, um 1,5 Millionen Euro Fördersumme zu erhalten.“

Richtig ist: Der Europäische Rechnungshof und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung wurden informiert, weil die Förderfähigkeit von Großanlagen mehrfach durch künstliche Betriebsteilungen erlangt wurde. Dabei werden für ein Großvorhaben mit hunderttausenden Tierplätzen zwei Betriebe gebildet um die Höchstgrenze der förderfähigen Investition von früher 2 Millionen Euro, jetzt 1,5 Millionen Euro, zu unterlaufen.

5. Falsch ist die zum Artikel eingestellte und abgedruckte Grafik.

Die korrekte Grafik, eine Karte des BUND mit 38 Standorten für geplante und genehmigte Geflügel- und Schweinehaltungsanlagen, ist unter www.bund-mv.de zum kostenlosen Download bereitgestellt worden, allerdings unter Angabe des Autors: BUND.

Kontakt:
Corinna Cwielag
BUND Mecklenburg-Vorpommern
Tel.: 0385-521 339 12

BUND Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Straße 152
19053 Schwerin
Tel.: 0385-52 13 39 0
Fax:  0385-52 13 39 20
bund.mv@bund.net
www.bund-mv.de

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