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Donnerstag, 19. Juli 2012

„Stille Trinker“ sind keine Gefahr

Trinken von Alkohol in Erfurter Altstadt erlaubt
Redaktion: Deutsche Anwaltshotline AG
Dieser Beitrag kann in vollem Umfang kostenlos genutzt werden.
Pressemitteilung
Erfurt/gc. Allein durch den Genuss alkoholischer Getränke entsteht keine derartige Gefahrenlage, dass dies ein allgemeines Trinkerverbot auf öffentlichen Plätzen rechtfertigen würde. Dieser Auffassung ist zumindest das Thüringer Oberverwaltungsgericht (Az. 3 N 653/09).

Die Richter haben eine Bestimmung aus der Stadtordnung von Erfurt streichen lassen, die schon das maßvolle Trinken von Alkohol und das damit verbundene Lagern von Personengruppen oder längere Verweilen einzelner Personen in Teilen der Altstadt untersagte.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, war der umstrittene „Alkohol“-Passus erst vor drei Jahren in die Erfurter Stadtordnung eingefügt worden. Unnötigerweise, wie ein in der Stadt ansässiger Antragsteller beklagte. Und dabei letztendlich den Zuspruch der Landes-Verwaltungsrichter erhielt.

„Mit der Novelle wurde in der Tat vor allem der Alkoholgenuss einzelner ,stiller Trinker’ behördlich unterbunden, von denen aber gar keine besonderen Störungen der Öffentlichkeit ausgehen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer den bemängelten Humbug. Denn soweit mit dem Alkoholtrinken öffentliche Störungen wie Grölen oder Anpöbeln von Passanten verbunden waren, wurden diese längst durch die bestehende Regelung erfasst.

Zu der umstrittenen Erweiterung der Stadtordnung war die Kommune dagegen gar nicht berechtigt. Eine derartig radikale Maßnahme der Gefahrenvorsorge bedarf nämlich der landesgesetzlichen Ermächtigung. Und die liegt nicht vor.

Aussender:
Deutsche Anwaltshotline AG
Pressereferat
Am Plärrer 7
90443 Nürnberg
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