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Donnerstag, 12. Juli 2012

Weniger per Gesetz

Verringerte Zahl Berechtigter in Baden-Württemberg
Redaktion: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
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Pressemitteilung
Stuttgart/gc. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes erhielten am 31. Dezember 2011 in Baden-Württemberg 77.732 Haushalte Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Damit ist die Empfängerzahl gegenüber dem Vorjahr um 9,7 Prozent zurück gegangen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass seit dem 1. Januar 2011 die Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes keine Rolle mehr spielen, eine Verbesserung der Leistungen, die durch die Novelle des Wohngeldgesetzes im Januar 2009 eingeführt wurde. Der Anteil der Wohngeld beziehenden Haushalte an den rund 5 Millionen Privathaushalten1) im Land beträgt somit 1,6 Prozent.

Wohngeld ist ein von Bund und Ländern zu gleichen Teilen getragener Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Zum Jahresende 2011 erhielten dabei 72.838 Mieter (94 Prozent) einen Mietzuschuss, an 4.894 Besitzer von Wohneigentum ging ein Lastenzuschuss. Die Zahl der Mietzuschussempfänger verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 9,2 Prozent, die Zahl der Lastenzuschussempfänger sogar um 16,3 Prozent.

Die meisten Wohngeldhaushalte waren Einpersonenhaushalte (54 Prozent). Rund 12 Prozent der Wohngeldhaushalte ergaben sich aus Zweipersonenhaushalten.

Die Anteile der Haushalte mit drei bzw. vier Personen lagen bei 8 bzw. 12 Prozent, während die Haushalte mit fünf und mehr Personen etwas mehr als 14 Prozent ausmachten. Bei den Einpersonenhaushalten handelte es sich bei über der Hälfte (56 Prozent) um Frauen, die Wohngeld bezogen.

59 Prozent der Antragsteller waren Nichterwerbspersonen, das sind Rentner, Pensionäre und Studenten. 35 Prozent waren Erwerbstätige (davon zwei Drittel Arbeiter) und 6 Prozent Arbeitslose. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag insgesamt bei 131 Euro (Vorjahr: 144 Euro). Für Empfänger von Mietzuschuss lag er bei 129 Euro (141 Euro) und für Empfänger von Lastenzuschuss bei 177 Euro (162 Euro).

Neben den fast 78.000 «reinen« Wohngeldhaushalten gab es am Jahresende 2011 noch rund 8.500 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in sogenannten Mischhaushalten. In diesen leben Wohngeldberechtigte zusammen mit Personen, die Transferleistungen erhalten, selbst aber nicht wohngeldberechtigt sind.

Fachliche Rückfragen:
Rose-Marie Geiskopp
Tel.: 0711-641 2963
wohngeld@stala.bwl.de

Aussender:
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Pressestelle
Tel.: 0711-64 12 451
pressestelle@stala.bwl.de
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