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Samstag, 25. August 2012

Rund 600 Fälle mehr

Hautkrebs im Nordosten auf Vormarsch
Redaktion: Techniker Krankenkasse Mecklenburg-Vorpommern
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Pressemitteilung
Schwerin/gc. Die Zeiten, in denen Sonnenstudios ihre Kunden mit einer Intensität bestrahlten, die der dreifachen Stärke der Mittagssonne am Äquator entspricht, sind seit August 2012 endgültig vorbei.

Nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) müssen zu diesem Zeitpunkt alle Geräte ausgetauscht werden, die nicht der europäischen Norm entsprechen.

Die Geräte müssen sich in Zukunft alle selbst abschalten, wenn die zulässige Strahlendosis überschritten wird. Außerdem muss ein Mindestabstand der Haut zu den Röhren garantiert sein, so die TK.

Die Regelung ist ein weiterer Baustein im Bemühen, die Besucher von Solarien besser gegen die Risiken von UV-Strahlung zu schützen. Bereits seit August 2009 gilt ein Besuchsverbot für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Zudem müssen seit Januar 2012 Solariennutzer deutlich sichtbar vor möglichen Gesundheitsgefahren gewarnt werden. Die vorerst letzte Stufe erfolgt ab November 2012. Ab diesem Zeitpunkt muss qualifiziertes Fachpersonal für Beratung zur Verfügung stehen.

Die TK begrüßt diese Regelungen, da sie zu mehr Schutz vor Hautkrebs beitragen. Problematisch ist allerdings, dass zurzeit in Mecklenburg-Vorpommern keine Kontrollen stattfinden, ob diese Vorschriften auch eingehalten werden. Nach TK-Recherche ist die Umsetzung dieser Verordnung im Land noch nicht geregelt.

„Wenn überhaupt nicht kontrolliert wird, ist die Gefahr groß, dass die neuen Bestimmungen von etlichen Anbietern unterlaufen werden“, sagt Dr.Volker Möws, Leiter der TK-Landesvertretung in Mecklenburg-Vorpommern. Dies würde die Bemühungen im Kampf gegen Hautkrebs unnötig erschweren.

Zahlen des Statistischen Bundesamtes zufolge sind im Jahr 2010 rund 2.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern wegen Hautkrebs im Krankenhaus behandelt worden. Das sind rund 600 mehr als im Jahr 2005.

Hintergrund:
Die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV)“ ist seit Januar 2012 in Kraft. In Deutschland gibt es rund 50.000 Sonnenbänke in etwa 3.500 bis 4.000 Solarien sowie Hotels, Schwimmbädern und Kosmetikstudios. Für Mecklenburg-Vorpommern liegen keine gesonderten Angaben vor.

Aussender:
Heike Schmedemann
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Techniker Krankenkasse
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Straße 142
19053 Schwerin
Tel.: 0385-76 09 567
heike.schmedemann@tk.de
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