Suchen

Montag, 24. September 2012

Nur in enger Kooperation möglich

Erholung des Aalbestandes
Redaktion: Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Dieser Beitrag kann in vollem Umfang kostenlos genutzt werden. 
Pressemitteilung
Schwerin/gc. „Wir müssen alles dafür tun, dass sich die Aalbestände in Mecklenburg-Vorpommern wieder erholen. Die Aalbestände sind in Europa dramatisch zurückgegangen. Dies wurde wissenschaftlich nachgewiesen und von der EU erkannt. 2007 verordnete die EU-Kommission, dass Mitgliedsstaaten Aalmanagementmaßnahmen entwickeln. Das Ziel ist, dass 40 % der laichreifen Aale wieder abwandern können. Dazu ist der deutsche Aalmanagementplan ein gutes Instrument“, betont Dr. Till Backhaus, Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Der deutsche Aalmanagementplan wurde im April des Jahres 2009 genehmigt. Ziel ist, die Erhöhung der Blankaalabwanderung in das Saargassomeer. Dort wird vermutet, dass die erwachsenen Aale ablaichen. Das Saargassomeer ist ein Meeresgebiet im Atlantik östlich Floridas und südlich der Bermuda-Inseln. Die geschlüpften Aallarven gelangen über den Golfstrom an die europäischen Küsten und damit auch zurück nach Mecklenburg-Vorpommern.

Für den Erhalt des Aals werden von dem Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt Mecklenburg-Vorpommern, den Binnenfischereiunternehmen und dem Landesanglerverband umfangreiche Besatzmaßnahmen mit Jungaalen durchgeführt und von der Europäischen Kommission und dem Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert.

An der Finanzierung dieser Maßnahmen beteiligen sich die Binnenfischereibetriebe und der Landesanglerverband mit 20 % der Kosten. In den Jahren 2009-2011 wurden ca. 2,4 Millionen Jungaale ausgesetzt. Gleichzeitig erfolgt die wissenschaftliche Überwachung der Besatzmaßnahmen durch das Institut für Fischerei. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung werden Anfang November 2012 vorgestellt.

Bereits 2010 hatte sich Mecklenburg-Vorpommern dafür stark gemacht, dass die an den europäischen Küsten ankommenden Aallarven, für die über 1000 Euro/kg gezahlt werden, nicht mehr nach China exportiert werden dürfen, weil sie dann für die Reproduktion verloren sind. Dem war die EU leider nur für ein Jahr nachgekommen.

Hintergrund:
„Durchführung von Aalbesatzmaßnahmen in den ausgewiesenen Aaleinzugsgebieten Mecklenburg-Vorpommerns 2009-2012 zur Umsetzung der VO (EG) Nr. 1100/2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestandes des Europäischen Aals“

Während der letzten Jahrzehnte wurde ein deutlicher Rückgang des europäischen Aalbestandes im gesamten Verbreitungsgebiet festgestellt. Dieser Rückgang zeigt sich besonders deutlich beim Glasaalaufkommen entlang der europäischen Küsten.

Die Europäische Kommission hat darauf reagiert und die Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 „Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestandes des Europäischen Aals“ im Jahr 2007 erlassen. Das langfristige Ziel dieser Verordnung ist die europaweite Bestandserholung des Aals. Mit der Verabschiedung der Aalverordnung wurden die einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aufgefordert, Aalmanagementpläne für definierte Einzugsgebiete zu entwickeln und umzusetzen.

Generelles Ziel ist die Erhöhung der Anzahl abwandernder und laichbereiter Blankaale, die zu einer Erhöhung der Reproduktion führen soll. Neben der Einführung von Schutzmaßnahmen und Besatzmaßnahmen sind die Mitgliedsstaaten auch zu einem umfangreichen Monitoring verpflichtet, mit dem die Bestandsentwicklung und somit die Effektivität der getroffenen Maßnahmen nachvollzogen werden kann.

Förderung

Aalbesatz:
2009 bis zum 31. Oktober 2012: ca. 2,25 Millionen Euro Gesamtkosten,
geplant bis zum 31. Oktober 2015: ca. 1,14 Millionen Euro Gesamtkosten

Aalmanagement:
2008 bis zum 31. Oktober 2012: ca. 1,77 Millionen Euro Gesamtkosten,
geplant bis  zum 31. Oktober 2015: 873.000 Euro Gesamtkosten

Die Finanzierung erfolgt mit Landesmitteln und EU-Mitteln aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF).

Aussender:
Pressestelle
Tel.: 0385-588 6003
Fax: 0385-588 6022
presse@lu.mv-regierung.de
____________________________________________