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Donnerstag, 11. Oktober 2012

Sexueller Missbrauch diskutiert

Ab wann verjährt die Straftat?
Redaktion: Sonja Steffen, Mitglied des Bundestages
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Pressemitteilung
Berlin/gc. Die strafrechtliche Verjährung bei sexuellem Missbrauch wurde am 28.  September 2012 im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert.

Es ist erstaunlich, dass das Thema strittig ist. Argumente, die gegen eine Verlängerung auf 20 Jahre sprechen, wie die SPD sie fordert, gibt es letztlich nicht.

Die Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen hat in ihrer Rede erklärt, warum eine Verlängerung notwendig ist: „Menschen, vor allem Kinder, haben oftmals die Fähigkeit, erlittenes Leid in eine innere Schublade zu stecken. Oft dauert es Jahre, bis es wieder ins Bewusstsein tritt.“

Derzeit liegt die Frist der strafrechtlichen Verjährung bei 10 Jahren. Zwar beginnt diese erst mit dem 18. Geburtstag des Opfers, jedoch spätestens, wenn das Opfer Ende zwanzig ist, kann der Täter strafrechtlich nicht mehr belangt werden.

Im Jahr 2010 sind sehr viele Missbrauchsfälle in Heimen und Internaten bekannt geworden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat daraufhin einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen in das Parlament eingebracht.

„Um das Thema endlich auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages zu setzen, musste die SPD-Bundestagsfraktion nun einen Geschäftsordnungsantrag stellen und die Debatte erzwingen“, erläutert die Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen das Verfahren.

Bereits im Oktober 2011 haben sich bei einer Anhörung die Sachverständigen mehrheitlich für eine Modifizierung der strafrechtlichen Verjährungsfristen ausgesprochen. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Koalition diese wichtige Forderung bis heute schlichtweg ignoriert“, so Sonja Steffen.

Aussender:
Sonja Steffen, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227 74610
Fax: 030-227 76610
sonja.steffen@bundestag.de
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