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Mittwoch, 19. Dezember 2012

Eigenes Risiko

Bauernverband berät fahrlässig
Redaktion: BUND Mecklenburg-Vorpommern
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Pressemitteilung
Schwerin/gc. „Anlagenbetreiber von Intensivtierhaltungsanlagen bauen und produzieren auf eigenes Risiko, sobald es Widerspruch oder Klage gegen eine Genehmigung gibt, weil die Umweltverträglichkeit nicht nachgewiesen ist“, stellte Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Mecklenburg-Vorpommern am 17. Dezember 2012 in Schwerin fest.


In den Genehmigungsbescheiden für die Hähnchenmastanlagen Kuppentin und Wattmannshagen könne man nachlesen, dass die Anlagenbetreiber den Sofortvollzug der Genehmigung selber beantragt haben.

„Damit soll die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage außer Kraft gesetzt werden. Der Bau und Betrieb der Anlage erfolgt dann aber auf eigenes Risiko. Das ist auch allen klar, denn die Anträge werden durch beauftragte Anwälte gestellt. Mit einer gerichtlichen Betriebsuntersagung wie im Fall der Broilerfabrik Kuppentin muss der Betreiber rechnen. Die Forderung des Bauernverbandes nach einem Weiterbetrieb trotz gerichtlich festgestellter Gesetzeswidrigkeit ist aus unserer Sicht fahrlässig“, so Corinna Cwielag vom BUND.

Im Fall der Hähnchenmastanlage Kuppentin habe die Behörde den Antrag des Anlagenbetreibers auf Vollzug der Baugenehmigung nach dem Widerspruch des BUND genehmigt und der Anlagenbetreiber habe während des laufenden Klageverfahrens auch den Betrieb der Anlage aufgenommen und Küken eingestallt.

Der BUND weist damit den Vorwurf des Bauernverbandes zurück, die Klage des BUND gegen den Betrieb von Intensivtierhaltungsanlagen sei fahrlässig, weil sie die Existenz von Landwirten gefährde.

„Vielmehr gefährden derartige Großanlagen die Existenz der benachbarten Anwohner und des Gemeingutes Natur und Umwelt“, sagte BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag.

Selbst in den Genehmigungsbescheiden wäre zu lesen, dass es erhebliche Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt von Absterbeerscheinungen bei Wäldern bis zur Grundwasserverunreinigung gebe. Neben der zu erwartenden gesundheitlichen Gefährdung, die durch Studien belegt ist, müssen die Anwohner auch eine enorme Wertminderung ihrer Wohnimmobilien und Grundstücke in Kauf nehmen.

„Für viele Menschen ist dies der einzige Wert, den sie für ihre Alterssicherung besitzen. Wir wenden uns dagegen, dass die privaten Interessen der Anlagenbetreiber vor die Interessen der Bürger gestellt werden. Weil die Rechte der Bürger in den Genehmigungsverfahren stark eingeschränkt, sind muss der BUND die Interessen der Anwohner an einer intakten Umwelt vertreten. Das ist unser satzungsgemäßer Auftrag, der so auch im gesetzlich verankert ist“, sagt BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag vom BUND.

Der BUND klage gegen Genehmigungen, weil in den meisten Fällen trotz frühzeitiger Hinweise und Gutachten die Folgen für umliegende Biotope und die Gesundheit der Anwohner durch die Genehmigungsbehörde nicht untersucht worden seien.

Oft seien falsche Prognosen und Wetterdaten als Grundlage der Schadstoffberechnungen angenommen wurden. Die Genehmigungsbehörden würden sich über die Einwände und Fachstellungnahmen zumeist hinweg setzen und auch keine Vorsorge für die Gesundheit der Anwohner treffen.

Kontakt:
Corinna Cwielag
BUND Mecklenburg-Vorpommern

BUND Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Straße 152
19053 Schwerin
Tel.: 0385-52 13 39 0
Fax:  0385-52 13 39 20
bund.mv@bund.net

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