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Mittwoch, 13. März 2013

Gemeinsames Korruptionsregister

Unzuverlässige Unternehmen ausblenden
Redaktion: Hamburger Finanzbehörde
Dieser Beitrag kann in vollem Umfang kostenlos genutzt werden. 
Pressemitteilung
Hamburg/gc. Hamburg und Schleswig-Holstein wollen ihre Zusammenarbeit weiter intensivieren und streben ein gemeinsam geführtes Korruptionsregister an.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass Unternehmen, denen schwere Verfehlungen zuzurechnen sind, der Zugang zu öffentlichen Aufträgen zumindest für eine bestimmte Dauer verwehrt wird. Gleichzeitig verfolgt es den Zweck, die Vergabestellen in Schleswig-Holstein und Hamburg bei Prüfung der Zuverlässigkeit eines Unternehmens, das für einen Zuschlag vorgesehen ist, zu unterstützen.

So wird für die Vergabestellen die Möglichkeit geschaffen, sich gezielt über schwere Verfehlungen des für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmens zu informieren.

Dazu haben die beiden Landesregierungen am 12. März 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

„Wir schaffen eine Möglichkeit, die Vergabe öffentlicher Aufträge an unzuverlässige Unternehmen zu verhindern, und hoffen, weitere Länder von der Notwendigkeit eines Korruptionsregisters überzeugen zu können. Daher sind wir offen für Zusammenarbeit mit weiteren Ländern“, war die übereinstimmende Auffassung von Finanzstaatsrat Jens Lattmann und Wirtschaftsstaatsekretär Dr. Frank Nägele in Hamburg.

Dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Bürgerschaft und Landtag wird ein gemeinsames Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Korruptionsregisters folgen.

Aussender:
Hamburger Finanzbehörde
Pressestelle
Daniel Stricker
Tel.: 040-428 23 1662
Fax: 040-4279 23 556
daniel.stricker@fb.hamburg.de
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