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Mittwoch, 14. August 2013

Die Reihenfolge der Parteien

299 Stimmzettel zur Bundestagswahl
Redaktion: Bundeswahlleiter
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PRESSEMITTEILUNG
Wiesbaden/gc. Vielfach wird gefragt, warum die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln für die Bundestagswahl am 22. September 2013 nicht im ganzen Bundesgebiet gleich sei. Hierzu erläutert der Bundeswahlleiter, dass für jeden Wahlkreis eigene Stimmzettel gedruckt werden, weil in jedem der 299 Wahlkreise unterschiedliche Direktkandidaten antreten. Daraus folgt, dass es 299 unterschiedliche Stimmzettel geben wird.

Inhalt und Aufbau der Stimmzettel sind in § 30 des Bundeswahlgesetzes festgelegt. Danach werden auf dem Stimmzettel in der linken Spalte - für die Wahl mit der Erststimme - die Direktkandidatinnen und -kandidaten, in der rechten Spalte - für die Wahl mit der Zweitstimme - die Landeslisten der Parteien aufgeführt. Die Reihenfolge bestimmt sich zunächst nach den Parteien, die mit Landeslisten antreten. Ihre Reihenfolge in der rechten Spalte des Stimmzettels richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die die einzelnen Parteien bei der letzten Bundestagswahl 2009 in dem jeweiligen Bundesland erzielt haben. Die übrigen Parteien sind in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Somit ist die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln innerhalb jedes einzelnen Bundeslandes einheitlich.

Bei der Bundestagswahl 2013 nimmt die CDU in zwölf Ländern den Listenplatz 1 ein (in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und im Saarland), in zwei Ländern steht DIE LINKE an erster Stelle (in Brandenburg und in Sachsen-Anhalt), in Bremen ist dies die SPD und in Bayern die CSU.

Den Listenplatz 2 belegen in zehn Ländern die SPD (in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland), in vier Ländern DIE LINKE (in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Sachsen und in Thüringen) und in zwei Ländern die CDU (in Bremen und in Sachsen-Anhalt).

Auf dem Listenplatz 3 stehen in sieben Ländern die FDP (in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg), in fünf Ländern die SPD (in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Berlin, Sachsen und in Thüringen), in zwei Ländern die GRÜNEN (in Hamburg und in Bremen), die CDU in Brandenburg und DIE LINKE im Saarland.

Den Listenplatz 4 haben in acht Ländern die GRÜNEN (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg) inne, in sieben Ländern die FDP (Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und im Saarland) und in Bremen die Partei DIE LINKE.

Den Listenplatz 5 belegen in acht Ländern die Partei DIE LINKE (in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und in Baden-Württemberg), in sechs Ländern die GRÜNEN (in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und im Saarland) und in zwei Ländern die FDP (in Bremen und Berlin).

Auch die Reihenfolge der nachfolgenden Landeslisten in der rechten Spalte des Stimmzettels richtet sich nach dem Zweitstimmenergebnis der einzelnen Parteien bei der letzten Bundestagswahl 2009 in dem jeweiligen Bundesland. Im Anschluss daran sind Parteien, die bei der letzten Bundestagswahl nicht mit Landeslisten teilgenommen haben oder die an dieser Bundestagswahl 2013 erstmals teilnehmen, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

In der linken Spalte des Stimmzettels sind die Namen der Direktkandidaten in der Reihenfolge der Landeslisten aufgeführt. Danach folgen in alphabetischer Reihenfolge die Direktkandidaten von Parteien ohne Landeslisten und von Wählergruppen oder Einzelbewerbern, die für den jeweiligen Wahlkreis zugelassen worden sind.

Die genaue Reihenfolge der Direktkandidaten als Kreiswahlvorschläge und der Landeslisten auf den Stimmzetteln in den einzelnen Bundesländern steht unter www.bundeswahlleiter.de zur Verfügung.

Zugelassene Wahlvorschläge erscheinen selbst dann auf dem Stimmzettel, wenn eine Partei nachträglich erklärt, sie wolle auf die Teilnahme an der Wahl verzichten.

Weitere Auskünfte:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: (0611) 75 48 63

Herausgeber (c):
Der Bundeswahlleiter
c/o Statistisches Bundesamt
Pressestelle
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65189 Wiesbaden
Tel.: +49 (0) 611-75 34 44
Fax: +49 (0) 611-75 39 76
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