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Freitag, 13. Dezember 2013

Genehmigungslotsen sollen helfen

Für Investoren in Brandenburg
Redaktion: Umweltministerium Brandenburg
Dieser Beitrag kann in vollem Umfang kostenlos genutzt werden.
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam/gc. Für viele unternehmerische Tätigkeiten ist eine Erlaubnis, Ausnahme oder Genehmigung seitens der öffentlichen  Ämter erforderlich. Das brandenburgische Umweltministerium und die Industrie- und Han-delskammern Brandenburgs (IHK) haben im Rahmen ihrer Umweltpartnerschaft verschiedene Instrumentarien entwickelt, die als „Genehmigungslotsen“ sowohl den Antragstellern als auch den zuständigen Genehmigungsbehörden die Arbeit erleichtern sollen. Zwei aktuelle Leitfäden geben Investoren Hilfe an die Hand.

Genehmigungsverfahren sind für viele Unternehmen zunächst mit einigen Fragezeichen verbunden - vor allem, wenn ein Genehmigungsverfahren  zum ersten Mal durchlaufen wird. Die höchsten Ansprüche stellt das immis-sionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Deshalb soll jetzt, so Bran-denburgs Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Anita Tack, ein aktueller „Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“ ausführlich Inhalt und Ablauf des Genehmigungsverfahrens erläutern und einen genauen Überblick über Zuständigkeiten und Ansprechpartner im Land Brandenburg geben.

Gleichzeitig ist der „Genehmigungs-Check“ der brandenburgischen Industrie- und Handelskammern erschienen, der Unternehmern und Investoren eine Orientierung in Bezug auf die verschiedenen Genehmigungstatbestän-de im Umwelt- und Baurecht gibt. „In Form von Checklisten wird gezeigt, welche Prüfschritte durchzuführen sind, um die notwendigen Zulassungen im Immissionsschutzrecht, Baurecht, Wasserrecht und Naturschutzrecht zu ermitteln“, erklärt Gundolf Schülke, Hauptgeschäftsführer der IHK Ostbrandenburg. „Wir wollen Unternehmertum und Investitionen in Branden-burg stärken. Dazu gehören Hilfestellungen im Zusammenwirken zwischen öffentlichen Ämtern und Unternehmen. Hier gehen wir mit dem Umweltministerium einen guten Weg.“

„In Brandenburg wissen wir: Der Schutz unseres Klimas steht einer Verbesserung des Investitionsklimas nicht entgegen. Mehr Transparenz behördlichen Handelns und klare Anforderungen an Unternehmerinnen und Unternehmer bringen beides zusammen“, sagte Ministerin Anita Tack.

In beiden Broschüren sind die wesentlichen Änderungen im Umweltrecht der letzten Jahre, wie z. B. bezüglich Industrieemissionsrichtlinie, Wasserrecht und Naturschutzrecht berücksichtigt.

Seit 2010 stehen die Genehmigungslotsen der Industrie- und Handelskam-mern zusätzlich zu den Experten des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Antragstellern mit Rat und Tat zur Seite. Beide Broschüren erhalten Interessierte bei den Pressestellen der Industrie- und Handelskammern sowie des Ministeriums.

Downloads unter:
www.cottbus.ihk.de, Dokument: 6571
www.potsdam.ihk24.de, Dokument 122249

Aussender:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam

Pressesprecherin
Alrun Kaune-Nüßlein
Tel.: 0331-866 7016
Fax: 0331-866 7018
alrun.kaune-nuesslein@mugv.brandenburg.de
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