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Freitag, 21. Februar 2014

Arbeit statt Haft

Gemeinnützige Arbeit in Hamburg
Redaktion: Hamburger Justizbehörde
PRESSEMITTEILUNG
Hamburg/gc.  Verurteilte, die nicht in der Lage sind, ihre Geldstrafe zu bezahlen, können diese in Hamburg abarbeiten. Statt einen Tag im Gefängnis zu verbringen, müssen die Betroffenen fünf Stunden gemeinnützig arbeiten. Im Jahr 2013 hatten in Hamburg 950 Personen die Möglichkeit, ihre Geldstrafe abzuarbeiten.

„Es bringt nichts Straftäter, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, zu hohen Kosten für kurze Zeit ins Gefängnis zu bringen. Sie werden damit aus ihrem sozialen Umfeld gerissen und laufen Gefahr ihre Arbeit oder ihre Wohnung zu verlieren, und das obwohl die Gerichte bei der Verurteilung gerade keine Haftstrafe verhängt haben. Bei kurzen Gefängnisstrafen kann kaum sinnvoll mit den Betroffenen gearbeitet werden. Mit ,Arbeit statt Haft’ leisten die Betroffenen etwas Sinnvolles für das Gemeinwesen und Hamburg spart Geld“, sagte Justizsenatorin Jana Schiedek.

Wenn jemand seine Geldstrafe nicht zahlen kann, bleibt oft nur die Möglichkeit, sie als sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis zu verbüßen.

Aktuell befinden sich deswegen 64 Gefangene in der Justizvollzugsanstalt Billwerder, der überwiegende Teil wegen Kleinkriminalität wie „Schwarzfahrten“ oder Diebstählen.

Dies wird vor allem deswegen als unbefriedigend empfunden, weil das Gericht nicht eine Freiheitsstrafe, sondern die mildere Sanktion der Geldstrafe als angemessen ansah.

Durch „Arbeit statt Haft“ wurden in 2013 insgesamt 603 Geldstrafen mit rund 22.000 Tagessätzen (Hafttagen) ganz oder teilweise durch gemeinnützige Arbeit getilgt. Stattdessen wurden von den Betroffenen rund 115.000 Arbeitsstunden für das Gemeinwesen erbracht. 

Für jeden Hafttag entstehen dem Steuerzahler Kosten von rund 155 Euro. Der vom Gericht festgesetzte Tagessatz bei einer Geldstrafe beträgt demgegenüber, z.B. bei Sozialhilfeempfängern, häufig nur 8 Euro.

Seit 2013 wird zudem bei der Bewilligung von „Arbeit statt Haft“ mehr Rücksicht auf Härtefälle genommen (z.B. bei Alleinerziehenden, körperlicher Behinderung, langfristigen Erkrankungen, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit, Teilnahme an Bildungs- oder Eingliederungs­maßnahmen).

Bei 77 Personen (2012: 53) wurde im Jahr 2013 ein Härtefall festgestellt. In diesem Fall genügen drei Stunden gemeinnützige Arbeit, um einen Hafttag zu vermeiden.

Rücksprachen:
Dr. Sven Billhardt
Hamburg Behörde für Justiz und Gleichstellung
Pressestelle
Tel.: 040-42843 3143
Fax: 040-427943 258
pressestelle@justiz.hamburg.de
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