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Montag, 31. März 2014

Den Opfern Stimme und Gesicht

Landesvorsitzender wiedergewählt
Redaktion: WEISSER RING Mecklenburg-Vorpommern
PRESSEMITTEILUNG
Neubrandenburg/gc. Auf der Landesmitgliederversammlung des WEISSEN RINGS e.V. Mecklenburg-Vorpommern in Neubrandenburg wurde am Samstag, 29. März 2014, Innenstaatssekretär Thomas Lenz einstimmig als Landesvorsitzender wiedergewählt. Ebenfalls einstimmig wiedergewählt wurde sein Stellvertreter MdL Manfred Dachner. Weiterhin wurden Martin Stemmler, Steffen Bühring und Angela Straßburg als Delegierte für die Bundesdelegiertenversammlung am 11. Oktober 2014 gewählt.

Anlässlich seiner Wiederwahl wies Thomas Lenz auf die Notwendigkeit hin, die qualifizierte Rechtsberatung für Kriminalitätsopfer auszubauen. „Opfer von Straftaten müssen gegebenenfalls ihre Rechte sowohl im Strafprozess wie auch über das Opferentschädigungsgesetz geltend machen. Sie benötigen deshalb einen Anwalt, der zugleich über Spezialkenntnisse im Strafrecht wie auch im Sozialrecht verfügt. Jedoch sind Rechtsanwälte nur selten sowohl Fachanwalt im Straf- wie auch im Sozialrecht. Um den spezifischen Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden, ist daher die Einrichtung eines Fachanwalts für Opferrecht notwendig.“

Teilnehmer der Versammlung war auch der Stellvertretende Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGs und Präsident des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke. Dieser gab einen Überblick über die aktuelle Kriminalitätsentwicklung. Dabei ging er insbesondere auf die Einbruchskriminalität und den gewerbsmäßigen Telefonbetrug an Senioren ein. Noch viel schlimmer als die erlittenen Vermögensschäden erleiden viele Opfer dieser Straftaten schwere Traumata und werden sehr stark verängstigt. In beiden Bereichen ist die Kriminalität in den letzten Jahren in Mecklenburg-Vorpommern wie auch in ganz Deutschland angestiegen. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter haben hier daher einen Schwerpunkt ihrer Verbrechensbekämpfung gelegt.

Externer Gastredner war Jörg Jesse, Abteilungsleiter für Justizvollzug, Ambulante Straffälligenarbeit und Gnadenwesen im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. Dieser sprach sich dafür aus, bei der Arbeit des Strafvollzuges stärker die Interessen der Opfer in den Vordergrund zu stellen. Andere europäische Länder wären auf diesem Gebiet schon viel weiter als Deutschland, dass diesbezüglich einen deutlichen Nachholebedarf habe. Zum Beispiel sei in der Schweiz eine Wiedergutmachungsleistung des Täters gegenüber dem Opfer Voraussetzung für Hafterleichterungen.

Aussender:
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