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Mittwoch, 12. März 2014

MV erwidert Klage

Bayern und Hessen gegen Länderfinanzausgleich
Redaktion: Finanzministerium Mecklenurg-Vorpommern
PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder und Finanzministerin Heike Polzin haben am 11. März 2014 dem Kabinett die Erwiderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf die Klage der Länder Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich (LFA) vorgestellt. Die Finanzministerin machte dabei deutlich, dass Mecklenburg-Vorpommern bei einer erfolgreichen Klage mit empfindlichen Einnahmeverlusten zu rechnen hätte.

Bayern und Hessen stellten einen Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht, da sie einige Regelungen für verfassungswidrig halten. Die Kritik der Kläger zielt unter anderem auf die Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft, auf die Stadtstaatenregelung und damit auf die unterschiedlich starke Berücksichtigung von Einwohnern, sowie auf einen Teil der Sonderbedarf-Bundesergänzungsmittel. Bei einem Erfolg der Klage müsste Mecklenburg-Vorpommern mit Mindereinnahmen von mindestens 200 Millionen Euro rechnen.

Zusammen mit neun weiteren Ländern hat sich Mecklenburg-Vorpommern daher zu einer Prozessgemeinschaft zusammengeschlossen und lässt sich von Prof. Dr. Stefan Korioth vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. Seine Klageerwiderung ist nun dem Landeskabinett vorgelegt und beschlossen worden.

Finanzministerin Heike Polzin: „Wir nehmen die Klage nicht auf die leichte Schulter, ich bin aber überzeugt, dass wir gute Argumente für eine Beibehaltung der bisherigen Regelungen auf unserer Seite haben. Ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht hätte verheerende Auswirkungen auf die Landesfinanzen. Allerdings halte ich die Klage für einen Fehler, da sie vor den anstehenden Neuverhandlungen der Bund-Länderfinanzbeziehungen die Positionen unnötig verhärtet.“

Aussender:
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