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Sonntag, 30. März 2014

Risiken für Bewohner bleiben

Abbruch Gen-Impf-Versuch in Grabow
Redaktion: BUND
PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. Vor einem Jahr begann die holländische Firma Intervet International B.V. in einem Pferdestall des Lewitz-Gestütes in Heidehof bei Grabow mit dem Freisetzungsversuch eines gentechnisch veränderten Impfstoffs gegen eine Lungenkrankheit, die vor allem Fohlen krank machen kann. Vor wenigen Tagen teilte Intervet mit, dass der, für dieses Jahr geplante Freisetzungsversuch nicht mehr stattfinden wird, weil die klinischen Ergebnisse für den Impfstoff zu schlecht seien. Doch noch können die Anwohner und Spaziergänger in der Umgebung nicht aufatmen. Denn die Gefahr ist noch nicht gebannt, dass der Impfstoff, der für Menschen mit geschwächter Immunabwehr gefährlich sein kann, in die Umgebung gelangt ist und sich dort vermehrt, hat.

Dr. Burkhard Roloff, Gentechnik-Experte beim BUND: „Es muss durch umfangreiche und längerfristige Untersuchungen geklärt werden, ob sich der gentechnisch veränderte Impfstoff in der Umgebung des halboffenen Versuchs-Stalls ausbreiten konnte. Wir werden darauf dringen, dass die notwendigen Untersuchungen so durchgeführt werden, dass ein mögliches Risiko nachgewiesen werden kann.“

Wie das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach Abbruch der Freisetzung durch die Verantwortlichen über die Klage gegen diesen Versuch entscheidet, ist noch offen. Die Klägerin, Rosemarie Roeschke zu ihrem weiteren Vorgehen: „Ich lasse gerade durch meine Anwältin prüfen, ob Intervet noch weitere Versuche plant. Denn die Firma verbreitete die Nachricht, dass sie ihren Impfstoff im Labor verbessern wolle.“ Dr. Christoph Then vom unabhängigen Institut Biotech hatte in seinem Gutachten dargelegt, dass viele Risiken der Freisetzung nicht ausreichend geprüft wurden: „Die Langzeitwirkungen bei einer möglichen Ausbreitung des gentechnisch veränderten Impfstoffs in der Umwelt wurden schlicht weg nicht untersucht!“

Hintergrund:
Bei einer geplanten Wiederholung der Freisetzung wäre das Gericht
nach einem Antrag der Klägerin verpflichtet, zu prüfen, ob die jetzt abgebrochene Freisetzung aufgrund des hohen gesundheitlichen Risikos für Menschen überhaupt genehmigt werden durfte. So könnte auch bei einem Abbruch der Freisetzung festgestellt werden, dass die Genehmigung nicht hätte erteilt werden dürfen. Die Klägerin hatte die Risikobewertung der zuständigen Behörde mit einem eigenen Gutachten angegriffen. Das BVL ging ohne tatsächlichen Nachweis davon aus, dass der gentechnisch veränderte Impfstoff jedenfalls nicht schädlicher sei, als die, in manchen Gegenden vorkommenden natürlichen Erreger. Bisher hat noch kein deutsches Gericht entschieden, ob solche Relativierungen nach dem Gentechnikgesetz möglich sind und mit dieser Begründung die Umwelt mit gentechnisch veränderten Erregern kontaminiert werden darf.
Rücksprachen:
Dr. Burkhard Roloff
BUND
Tel.: 0385-52133913
Mobil: 0176-25190600

Rosemarie Roeschke
Tel.: 03874-23043

Dr. Christoph Then
Tel.: 089358-99276

Aussender:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Landesgeschäftsstelle
Wismarsche Straße 152
19053 Schwerin
Tel.: 0385-52133913
Fax: 0385-52133920
burkhard.roloff@bund.net
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