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Mittwoch, 9. April 2014

Auswirkungen auf EEG-Umlage

Neuregelung zur industriellen Eigenversorgung
Redaktion: Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V.
PRESSEMITTEILUNG
München/gc. Betreiber von industriellen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, die den erzeugten Strom selbst verbrauchen, sollen zukünftig für jede Kilowattstunde 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Beim Erreichen des KWK-Ausbauziels von 25 Prozent der Stromerzeugung ergeben sich rechnerisch jährliche Differenzkosten für die Anlagenbetreiber im Vergleich zur bestehenden Regelung von 126 Millionen Euro.

Ein Ziel der angekündigten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist es, die finanziellen Auswirkungen auf die EEG-Umlage durch eine zunehmende Eigenstromerzeugung abzuschwächen. Wissenschaftliche Mitarbeiter der Forschungsstelle für Energiewirtschaft haben gemeinsam mit Kollegen der FfE GmbH die Auswirkungen der Neuregelung des industriellen Eigenverbrauchs auf die EEG Kosten quantifiziert.

Betreiber von neuen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen des produzierenden Gewerbes sollen 15 Prozent der EEG-Umlage je eigenverbrauchter Kilowattstunde entrichten. Anlagen kleiner 10 kW sind von der Zahlung der Umlage befreit, mit der Einschränkung, dass die jährliche Stromerzeugung 10 MWh nicht überschreitet.

Für die Berechnungen wurde angenommen, dass die KWK-Erzeugung in der Industrie um etwa 50 Prozent auf jährlich 45 TWh bis zum Erreichen des KWK-Ausbauziels der Bundesregierung (25 Prozent KWK-Anteil an der Stromerzeugung) ansteigt.

Ohne eine Neuregelung des EEG hätten sich die KWK-Anlagenbetreiber durch den Eigenverbrauch des Stroms aus diesen Neuanlagen jährlich 835 Millionen Euro EEG-Umlage einsparen können (bei der aktuell geltenden EEG-Umlage).

Nach dem am 8. April 2014 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf des novellierten EEG belaufen sich die jährlichen Einsparungen dann nur noch auf 709 Millionen Euro.

Der Unterschied für die Finanzierung der EEG-Kosten beträgt demnach 126 Millionen Euro. Die Novellierung dämpft somit die Erhöhung der EEG-Umlage durch die zunehmende Eigenversorgung auf 0,19 ct/kWh. Ohne Neuregelung würde der Anstieg 0,23 ct/kWh betragen. 

Aussender:
Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V.
Pressestelle
Am Blütenanger 71
80995 München

Dr.-Ing. Dipl.-Phys. Roger Corradini
Tel.: 089-15 81 21 29
Fax: 089-15 81 21 10
rcorradini@ffe.de

Jochen Habermann
Tel.: 089-158 121 63
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jhabermann@ffe.de
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