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Dienstag, 22. April 2014

Mindestlohn hilft dem Staat

Aufstocker profitieren nur eingeschränkt
Redaktion: Bundesagentur für Arbeit
PRESSEMITTEILUNG
Nürnberg /gc.  Durch den geplanten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro werden etwa 60.000 Aufstocker nicht mehr auf Hartz IV angewiesen sein. Das geht aus einer  Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Von den insgesamt 1,3 Millionen Aufstockern wird demnach nur ein vergleichsweise kleiner Teil den Hartz-IV-Bezug aufgrund des Mindestlohns beenden können.

Da die Aufstocker mehrheitlich weniger als 22 Stunden in der Woche arbeiten, werden die meisten von ihnen auch nach der Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro weiter Hartz IV benötigen. Der durchschnittliche Stundenlohn der Aufstocker liegt mit rund 6,20 Euro zwar deutlich unter dem geplanten Mindestlohn, der Einkommenszuwachs reicht aber bei den meisten Aufstockern nicht aus, um von Hartz IV unabhängig zu werden. Hinzu kommt: Der überwiegende Teil des Lohnzuwachses wird auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet, das verfügbare Nettoeinkommen der Aufstocker steigt im Durchschnitt lediglich um 10 bis 12 Euro.

Der Staat wird durch den Mindestlohn dagegen deutliche Minderausgaben an Hartz IV und Mehreinnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erzielen, soweit keine größeren Arbeitsplatzverluste durch den Mindestlohn eintreten. Geht man davon aus, dass die Beschäftigung unverändert bleibt, senkt der Mindestlohn die Ausgaben für Hartz IV um jährlich 700 bis 900 Millionen Euro. Mehr Ausgaben bei Wohngeld und Kinderzuschlag reduzieren die Einsparungen, sodass die Transferausgaben insgesamt um 500 bis 650 Millionen Euro zurückgehen. Hinzu kommen Mehreinnahmen bei den Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommenssteuer in Höhe von vier bis sechs Milliarden Euro, denen allerdings Mindereinnahmen bei den Unternehmenssteuern entgegenstehen. Unterm Strich ergibt sich eine Entlastung der öffentlichen Haushalte zwischen knapp 2,2 und gut drei Milliarden Euro.

Die mittel- bis langfristigen Effekte des Mindestlohnes auf die Zahl der Aufstocker und deren Einkommen hängen entscheidend von der Entwicklung der Beschäftigung ab, betonen die Arbeitsmarktforscher. „Um potenziellen negativen Folgen des Mindestlohnes für arbeitsmarktferne Leistungsbezieher zu begegnen, könnten seitens der Politik flankierende Maßnahmen ergriffen werden“, schreiben die Autoren der IAB-Studie. So würden beispielsweise Lohnkostenzuschüsse den Arbeitsmarkteinstieg für arbeitsmarktferne Gruppen erleichtern. Zudem gewinne die Förderung von Langzeitarbeitslosen durch Qualifizierungsmaßnahmen mit der Einführung des Mindestlohnes an Bedeutung. „Dabei ist zu beachten, dass je nach Ausgestaltung der flankierenden Maßnahmen wiederum fiskalische Kosten entstehen können“, merken die IAB-Forscher dazu an.

Aussender:
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Weddigenstraße 20 - 22
90478 Nürnberg
presse@iab.de

Wolfgang Braun
Pressesprecher
Tel.: 0911-179 1946
Fax: 0911-179 5597
wolfgang.braun@iab.de
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