Suchen

Montag, 4. August 2014

Bieten Sie mit

von Heiko Wruck
GLOSSE
Falschparkerknöllchen sind doch `ne wirklich lästige Angelegenheit. Und sie sind ärgerlich. Um den erwischten Falschparkern wenigstens ein bisschen Trost zu spenden, hat die Bundesregierung jetzt entschieden, dass den Kommunen ab Januar erlaubt wird, diese Knöllchen öffentlich versteigern zu dürfen. 

Derjenige, der ein Knöllchen ersteigert, soll im Gegenzug seinen Bietereinsatz in fünfzigfacher Höhe von der Steuer absetzen dürfen. Eigentlich eine klasse Idee: Der Falschparker zahlt sein Knöllchen und kann es dann nochmal ersteigern. Vielleicht für einen Euro.

Warum er das tun sollte, fragen Sie sich? Ganz einfach: Dieser eine Euro verfünfzigfacht sich bei der Steuerminderung am Jahresende. So wird die Zahlungsbereitschaft der Knöllchen-Erstinhaber deutlich erhöht und über die Versteigerung kommt zusätzlich was rein. Das eingenommene Geld kommt sozialen Projekten zugute, der Ersteigerer kann ganz unmittelbar seinen Schaden wieder ausgleichen – oder ein ersteigertes Fremd-Knöllchen für sich gewinnbringend erwerben und damit sogar etwas Gewinn daraus ziehen. 

Um eine möglichst große Dynamik im Steigerungsprozess zu erzielen, zahlen immer und ausnahmslos die drei Höchstbietenden, aber nur der Erstplatzierte bekommt das Knöllchen.

Das bedeutet, wer mit einem Euro überboten wird, muss dann trotzdem seinen letzten Bieterbetrag in voller Höhe zahlen, ohne das Knöllchen und die Steuervorteile zu kassieren. Aber man kann ja immer wieder einen Euro mehr bieten ... bis der Auktionator den Hammer fallen lässt.

Dadurch kommt über die Zweit- und Drittplatzierten genug Geld rein, von dem dann alle etwas haben. So gewinnen auch die Verlierer.

Kontakt:
heiko@wruck.org
________________________________________