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Mittwoch, 29. Oktober 2014

Sicher ist sicher!

von Heiko Wruck
GLOSSE
Ab dem 1. Januar 2015 soll bundesweit die elektronische Gesundheitskarte gelten. Wir erinnern uns, es war der Lipobay-Skandal von 2001, der die Diskussion um die Einführung der elektronische Krankenakte auslöste.

Damals stellte man fest, dass die Untersuchung der schädlichen Nebenwirkungen des Präparats schwierig war, da es zur Feststellung von Wechselwerkungen mit anderen Medikamenten kaum Aufzeichnungen gab. Dieses Problem wird nun gelöst. Vom Schnupfen bis zum Kopfschuss und vom Beinbruch bis zum Selbstmordversuch ist in der elektronischen Gesundheitskarte alles abgelegt, was personenbezogen im Einzelfall je medizinische Relevanz bessenen hat.

Trotzdem ist die Gesundheitskarte nur eine halbe Sache. Heute brauchen wir nur ein einziges Dokument, das alles weiß. Technisch geht das: Gesundheitskarte, Führerschein, Personalausweis, Reisepass, Schufa-Auskunft, Flensburger Verkehrsregister, Renten-, Behinderten-, Schwerbeschädigtenausweis, Waffenschein, Religion und Polizeiliches Führungszeugnis, EC-Karte, DNA-Probe, Fingerabdruck und digitalisierter Iris-Scan, biometrisches Passbild – alles auf einer Karte. Die Kartennummer ist gleichzeitig auch die persönliche Steueridentifikationsnummer.

Diese Nummer bekommt jeder Bürger mit dem implantierten Chip ab 2015 schon bei der Geburt verpasst. Und sie wird dann auch gleich in den linken und in den rechten Ober- und Unterarm, die Ober- und Unterschenkel sowie in beide Handaußenflächen und auf die Fußsohlen tätowiert. An den Schläfen werden nochmals alle Daten in einem Barcode zusammengefasst. Nur um ganz sicher  zu gehen.

Kontakt:
heiko@wruck.org
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