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Mittwoch, 19. November 2014

Geringer in Ostdeutschland

Armutsgefährdung von Älteren
Redaktion: Deutsches Statistisches Bundesamt
PRESSEMITTEILUNG
Wiesbaden/gc. Die Armutsgefährdung von Personen ab 65 Jahren war nach Ergebnissen des Mikrozensus im Jahr 2013 in den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin) mit 12,5 % geringer als im früheren Bundesgebiet mit 14,8 %.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg das relative Armutsrisiko für Personen ab 65 Jahren seit 2011 in Westdeutschland und in Ostdeutschland um jeweils 1,1 Prozentpunkte. Damals hatte die Armutsgefährdungsquote für ältere Personen in den neuen Bundesländern bei 11,4 % und im früheren Bundesgebiet bei 13,7 % gelegen.

2013 waren 19,8 % aller Menschen in Ostdeutschland armutsgefährdet, in Westdeutschland 14,4 %. Während die Armutsgefährdungsquote älterer Menschen in Westdeutschland mit 14,8 % geringfügig höher lag als dieser Durchschnittswert, war die Armutsgefährdung von Frauen und Männern ab 65 Jahren in Ostdeutschland mit 12,5 % deutlich geringer als im Durchschnitt der dortigen Bevölkerung.

Als armutsgefährdet gelten gemäß der Definition der Europäischen Union Menschen, die mit weniger als 60 % des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens (Median) der Bevölkerung in Privathaushalten auskommen müssen. Nach den Ergebnissen des Mikrozensus galten im Jahr 2013 beispielsweise Einpersonenhaushalte mit einem monatlichen Einkommen von weniger als 892 Euro als armutsgefährdet.

Im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Bayern war 2013 das relative Armutsrisiko für ältere Personen am höchsten. Die Armutsgefährdung für Personen ab 65 Jahren betrug im Saarland 19,2 %, in Rheinland-Pfalz 17,8 % und in Bayern 17,0 %. Am geringsten war diese Quote für Personen dieses Alters in Berlin mit 11,0 %, in Sachsen mit 11,5 % und in Hamburg mit 11,7 %.

Diese und weitere Ergebnisse zur Armutsgefährdung, zum Teil in tiefer regionaler Gliederung, sowie detaillierte Erläuterungen zu den Datenquellen und den angewandten Berechnungsverfahren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung. Dort finden sich auch Armutsgefährdungsquoten, die auf Basis regional unterschiedlicher Armutsgefährdungsschwellen ermittelt wurden.

Methodische Hinweise:
Diese Ergebnisse gehen aus aktuellen Berechnungen auf Basis des Mikrozensus hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Arbeitskreises „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ durchgeführt wurden. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er bietet aufgrund seiner Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle Bundesländer verlässliche Indikatoren zu ermitteln und zu vergleichen. Das bedarfsgewichtete Einkommen (Äquivalenzeinkommen) wird auf Basis der 1994 entwickelten neuen OECD-Skala berechnet. Nach dieser wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden kleinere Gewichte eingesetzt (0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen.

Die Grundlage der hier veröffentlichten Armutsgefährdung ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene (Bundesmedian), die für Bund und Länder einheitlich ist und somit einen regionalen Vergleich ermöglicht.

Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik in Betracht. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung von Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen, die Statistik "Leben in Europa" (EU-SILC) als Datengrundlage herangezogen. Nach den Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung ergab sich, bezogen auf das Berichtsjahr 2013, bundesweit eine Armutsgefährdungsquote von 16,1 %. Zu beachten ist, dass sich Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zu Grunde liegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf Ebene der Bundesländer kann EU-SILC nicht verwendet werden, da die Stichprobe nicht groß genug ist, um auch für kleinere Bundesländer die entsprechenden Indikatoren auszuweisen.

Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten gemessen am Bundesmedian werden im Rahmen der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik auch Armutsgefährdungsquoten gemessen am Landes- beziehungsweise regionalen Median berechnet. Hierzu wird das mittlere Einkommen (Median) im jeweiligen Bundesland beziehungsweise in der jeweiligen Region herangezogen. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern beziehungsweise Regionen Rechnung getragen. Regionale Einkommensunterschiede werden zum Teil durch Unterschiede im Preisniveau (insbesondere im Mietniveau) ausgeglichen. Dies kann dazu führen, dass die Armutsgefährdung gemessen am Bundesmedian in prosperierenden Regionen unterschätzt und andererseits die Armut in Regionen mit einem relativ niedrigen Einkommensniveau überschätzt wird.

Armutsgefährdungsquoten sind gegenüber stichprobenbedingten Schwankungen des mittleren Einkommens (Median) nicht sehr robust. Das bedeutet, dass bereits geringe zufällige Schwankungen dieses Einkommens merkliche Veränderungen der Armutsgefährdungsquoten zur Folge haben können. Deshalb sollten nur über einen längeren Zeitraum stabile Entwicklungen inhaltlich interpretiert werden. Dies gilt insbesondere für relative Armutsrisikoquoten kleiner Bevölkerungsgruppen oder für regional tief gegliederte Ergebnisse. 

Weitere Auskünfte gibt:
Christian Prinz,
Telefon: +49 611 75 8854,

Aussender:
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Tel.: + 49 611 75 1
Fax: + 49 611 72 4000
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