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Dienstag, 6. Januar 2015

22 Betriebe für Bio-Markt gesperrt

Grenzwertverletzungen bei Futtermitteln
Redaktion: Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. Als ‚bio‘ deklariertes Futtermittel mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln ist seit Oktober 2014 auf den Markt gelangt. Aufgrund des Nachweises mussten 22 Betriebe für den Vertrieb für Waren des ökologischen Landbaus gesperrt werden. „Der ökologische Landbau erleidet damit einen erneuten Rückschlag im Kampf um das Vertrauen der Verbraucher. Wir müssen jetzt alles daran setzen, damit wir hier eine Trendwende erreichen“, bewertete Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, die aktuellen Entwicklungen.

Am 24. Dezember 2014 wurden die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern von möglichen Verunreinigungen von Sonnenblumenkuchen benachrichtigt. Es handelt sich dabei um 1.966 t bio-Futtermittel, die von einem niederländischen Händler in den Hafen Brake in Niedersachsen verbracht wurden. Hiervon wurden bereits seit Oktober letzten Jahres 1.059 t ausgeliefert, u.a. nach M-V, Sachsen-Anhalt aber auch in die USA. Rund 554 t gingen im Wesentlichen zu einem Futtermittelhersteller nach Mecklenburg-Vorpommern. Von hier gingen Teile als Futtermittel nach MV, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und nach Polen. Rund 900 t liegen noch im Hafen in Brake und sind gesperrt worden. Umgehend hat das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) über Weihnachten reagiert, die potentiell belieferten Betriebe für die Öko-Vermarktung gesperrt und Rückstellproben untersucht. In 6 von 20 Proben wurden die nach dem Futtermittelrecht zugelassenen Höchstwerte für Metalaxyl, ein Fungizid, überschritten. Darauf hin wurde für 22 Betriebe die Sperrung für die Öko-Vermarktung bestätigt. Es handelt sich dabei um verschiedene Haltungsformen und Haltungsgrößen. „Ein Großteil des Futters wurde bereits verfüttert. Dennoch kann ich Ihnen versichern, dass nach unseren bisherigen Kenntnissen zu keinem Zeitpunkt eine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher ausging“, betonte der Minister.

Das weitere Vorgehen wird nun auch mit den betroffenen Bundesländern auf der Arbeitsebene in dieser Woche geklärt. „Ziel ist es, dass wir hier einheitlich und transparent vorgehen und in den Bundesländern das Futtermittel- sowie das Öko-Recht nicht unterschiedlich ausgelegt werden. Daher muss eine engere Verzahnung her. Hierzu habe ich auch schon Kontakt mit Bundesminister Schmidt aufgenommen. Auch werden wir das Thema auf der kommenden Amtschefkonferenz auf die Tagesordnung setzen“, erklärte Dr. Backhaus.

Nach derzeitiger Rechtslage trägt die Hauptverantwortung im Umgang mit Futter- und Lebensmitteln der Produzent. Daher sind Eigenkontrollen unumgänglich. „Meines Erachtens müssen die Betriebe für den Fall, dass sie Futtermittel aus potentiell unsicheren Quellen beziehen, ein erhöhtes Maß an Eigenkontrollen an den Tag legen. Das heißt idealerweise Kontrolle vor Eingang der Ware in die Verarbeitung im Futtermischwerk. Beim ökologischen Landbau kann nicht nur der Preis entscheidend sein. Hier handelt man auch mit dem Vertrauen der Verbraucher. Dies ist eine besondere Währung, die nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden kann“, unterstrich der Minister.

Aussender:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt
und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Pressesprecher
Constantin Marquardt
Tel.: 0385-588 6003
Fax: 0385-588 6022
Fax: 0385-588 6024
c.marquardt@lu.mv-regierung.de
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