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Freitag, 19. Juni 2015

Mehr Sicherheit in Stadien

Erweiterte Nutzung für elektronische Fußfesseln
Redaktion: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. „Jetzt loten wir aus, ob das Instrument der elektronischen Aufenthaltsüberwachung erweitert eingesetzt werden kann. Wir könnten die so genannte elektronische Fußfessel zum Beispiel für mehr Opferschutz oder eine höhere Sicherheit in Fußballstadien einsetzen. Voraussetzung wäre weiterhin der richterliche Vorbehalt“, sagte Justizministerin Kuder zum Beschluss der Justizministerkonferenz in Stuttgart.


Demnach wird nun der Strafrechtsausschuss die rechtlichen Möglichkeiten für einen erweiterten Einsatz der elektronischen Fußfessel prüfen. Bislang ist die Überwachung nur bei Straftätern möglich, die nach ihrer Haftentlassung weiter als gefährlich eingestuft werden.

„Hooligans könnten nach richterlicher Anordnung verboten werden, zu Auswärtsspielen zu reisen oder bei Heimspielen sich dem Stadion zu nähern. Das könnte mit der elektronischen Fußfessel überwacht werden. Auch könnte ich mir vorstellen, dass zum Beispiel nach häuslicher Gewalt oder nach Stalking-Fällen den Tätern, die mit einer Bewährungsstrafe auf freiem Fuß bleiben, in Einzelfällen eine Verbotszone auferlegt werden könnte. Das würde den Opferschutz weiter stärken“, so Justizministerin Kuder.

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