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Donnerstag, 29. Oktober 2015

4,7 Milliarden Euro

Schenkungen 2014 in Hessen
Redaktion: Hessisches Statistisches Landesamt
PRESSEMITTEILUNG
Wiesbaden/gc. Der Gesamtumfang der 2014 steuerlich erstmals einer Festsetzung unterzogenen Schenkungen betrug in Hessen 4,7 Millarden Euro.


Nach Abrechnung der gesetzlich vorgegeben Abzüge (zum Beispiel Steuerbefreiungen und Freibeträge) reduzierte sich dieser Wert auf gut 850 Millionen Euro an „steuerpflichtigen Erwerben“. Die festgesetzte Steuer belief sich auf knapp 94 Millionen Euro.

Noch stärker schlugen die „steuerlichen Erwerbe von Todes wegen“ zu Buche. Im Vergleich zu Schenkungen beliefen sich die erfassten Erwerbe vor Bereinigung um die gesetzlichen Abzüge auf lediglich knapp 3,1 Milliarden Euro. Der nach Anwendung der Regeln des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes verbleibende „steuerliche Erwerb“ dagegen war mit 1,8 Milliarden Euro um fast eine Milliarde Euro höher als bei den Schenkungen. Dies spiegelte sich auch bei der festgesetzten Erbschaftsteuer wieder, die mit knapp 380 Millionen Euro viermal so hoch war wie die Schenkungsteuer.

Der statistische Bericht „Die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Hessen“ enthält acht Tabellen, die einen differenzierten Einblick in die Datenlagen gewähren, insbesondere auch Gliederungen nach Größenklassen des steuerlichen Erwerbs, nach Steuerklassen und nach Art des Erwerbs. Abgerundet wird die Darstellung durch mehrere Grafiken, die ein anschauliches Bild der komplexen Zusammenhänge bieten. Die Veröffentlichung kann kostenlos von der Internetseite des Hessischen Statistischen Landesamtes heruntergeladen werden: www.statistik-hessen.de.

Auskünfte erteilt:
Dr. Peter Buck
Telefon: 0611-38 02 627
steuerstatistiken@statistik.hessen.de

Aussender:
Hessisches Statistisches Landesamt
Rheinstraße 35/37
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Telefon: 0611 3802-807
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