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Donnerstag, 19. November 2015

Weniger als zehn Beschäftigte

Neun von zehn Unternehmen in der EU 
Redaktion: Eurostat
PRESSEMITTEILUNG
Luxembourg/gc. Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten als ein Motor der Wirtschaft der Europäischen Union (EU). Sie schaffen Arbeitsplätze und tragen zum Wirtschaftswachstum bei.


Bei der überwiegenden Mehrheit (92,7%) der 22,3 Millionen Unternehmen des nichtfinanziellen Bereichs der gewerblichen Wirtschaft in der EU handelte es sich im Jahr 2012 um Kleinstunternehmen (mit 0 bis 9 Beschäftigten), auf die 29,2% der Beschäftigung entfielen, 7,1% waren kleine und mittlere Unternehmen (mit 10 bis 249 Beschäftigten), die 38,0% der Beschäftigung ausmachten, und 0,2% waren Großunternehmen (mit 250 oder mehr Beschäftigten) mit einem Anteil von 33,0% an der Beschäftigung. Im Jahr 2012 wurden in der EU 2,3 Millionen Unternehmen gegründet. Die meisten davon (70,8%) hatten keine abhängig Beschäftigten. Diese Einzelunternehmen stellten 46,9% aller Beschäftigten in neu gegründeten Unternehmen dar.

Anlässlich der Europäischen KMU-Woche vom 16. bis 22. November 2015, die auf die Förderung des Unternehmertums abzielt, veröffentlicht Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, Daten zu Unternehmen nach Beschäftigungsgrößenklassen, unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung von Kleinstunternehmen in der gewerblichen Wirtschaft der EU.

Höchste Anteile von Kleinstunternehmen
in Griechenland, niedrigste in Deutschland
In allen EU-Mitgliedstaaten waren mit Abstand die meisten Unternehmen des nichtfinanziellen Bereichs der gewerblichen Wirtschaft Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte), wobei Griechenland (96,7%), die Slowakei (96,5%), die Tschechische Republik (96,0%), Polen und Portugal (jeweils 95,2%), Italien (94,9%) und Frankreich (94,8%) die größten Anteile aufwiesen. Der Anteil der kleinen Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte) lag in allen Mitgliedstaaten außer Deutschland (14,7%), Österreich (10,9%), Luxemburg (10,6%) und Rumänien (10,2%) bei unter 10%. In diesen vier Mitgliedstaaten waren auch die mittleren Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) verhältnismäßig am stärksten vertreten. Bei den Großunternehmen (mindestens 250 Beschäftigte) lag der Anteil in allen Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, bei höchstens 0,5%.

Höchste Beschäftigungsquoten in
Kleinstunternehmen in Griechenland und Italien
In den meisten EU-Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, war der größte Teil der Beschäftigten in Kleinstunternehmen tätig; die entsprechenden Anteile lagen in einer Reihe von südeuropäischen Mitgliedstaaten bei über 40%: Griechenland (58,6%), Italien (46,4%), Portugal (42,3%) und Spanien (40,8%). Dagegen war in folgenden Ländern noch nicht einmal jeder Fünfte in einem Kleinstunternehmen tätig: im Vereinigten Königreich (17,3%  –  siehe Länderanmerkung), in Luxemburg (18,0%) und in Deutschland (19,0%). Auf EU-Ebene waren Großunternehmen der wichtigste Arbeitgeber (für 33,0% aller Beschäftigten), gefolgt von Kleinstunternehmen (29,2%), kleinen Unternehmen (20,8%) und mittleren Unternehmen (17,2%).

Höchster Anteil neuer Einzelunternehmen in Frankreich
Mit 308 000 neu gegründeten Unternehmen war Frankreich 2012 der EU-Mitgliedstaat mit der höchsten Zahl neu gegründeter Unternehmen, vor Italien (275 000), Spanien (248 000), dem Vereinigten Königreich (242 000), Deutschland (238 000) und Polen (229 000). Insgesamt wurden 2012 in der EU 2,3 Millionen Unternehmen gegründet.

Es überrascht nicht, dass in fast allen EU-Mitgliedstaaten die meisten neu gegründeten Unternehmen keine abhängig Beschäftigten hatten (Einzelunternehmen). Der höchste Anteil an neu gegründeten Unternehmen ohne abhängig Beschäftigte wurde in Frankreich verzeichnet (92,3%), mit einigem Abstand gefolgt von Polen (86,9%), den Niederlanden (86,4%) und der Tschechischen Republik (86,1%). Nur in drei Mitgliedstaaten waren nicht Einzelunternehmen die wichtigste Größenklasse bei neu gegründeten Unternehmen, sondern Unternehmen mit 1 bis 4 abhängig Beschäftigten: dem Vereinigten Königreich (wo 80,5% aller neu gegründeten Unternehmen zwischen 1 und 4 abhängig Beschäftigte hatten – siehe Länderanmerkung), Zypern (67,7%) und Kroatien (47,7%). In der EU hatten 70,8% der neu gegründeten Unternehmen keine abhängig Beschäftigten, 26,4% 1 bis 4 abhängig Beschäftigte, 1,9% 5 bis 9 abhängig Beschäftigte und 0,9% 10 oder mehr abhängig Beschäftigte.

Einzelunternehmen haben den größten Anteil
an der Beschäftigung in neu gegründeten Unternehmen
Von den Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, entfiel in 14 Mitgliedstaaten der größte Anteil an der Beschäftigung in neu gegründeten Unternehmen auf Einzelunternehmen. Dies war insbesondere der Fall in Frankreich (dort machten neu gegründete Unternehmen ohne abhängig Beschäftigte 75,9% der Gesamtbeschäftigung in neu gegründeten Unternehmen aus), der Tschechischen Republik (66,0%), den Niederlanden (63,8%), Portugal (63,5%), Polen (63,1%), Dänemark (62,5%) und Belgien (61,7%).

In neun Mitgliedstaaten hatten Unternehmen mit 1 bis 4 abhängig Beschäftigten den größten Anteil an der Gesamtbeschäftigung in neu gegründeten Unternehmen, vor allem in Zypern (53,6%), dem Vereinigten Königreich (52,8% – siehe Länderanmerkung) und in Finnland (50,0%). In Kroatien (39,5%), Rumänien (39,2%) und Malta (32,9%) stellten Unternehmen mit 10 oder mehr abhängig Beschäftigten den größten Anteil an der Beschäftigung in neu gegründeten Unternehmen. Insgesamt entfielen in der EU auf Unternehmen ohne abhängig Beschäftigte 46,9% der Beschäftigung in neu gegründeten Unternehmen, 31,1% auf Unternehmen mit 1 bis 4 abhängig Beschäftigten, 8,3% auf Unternehmen mit 5 bis 9 abhängig Beschäftigten und 14,3% auf Unternehmen mit 10 oder mehr abhängig Beschäftigten.

Methoden und Definitionen 
Die Datenquellen sind die strukturelle Unternehmensstatistik und die Statistik zur Unternehmensdemographie von Eurostat. In der strukturellen Unternehmensstatistik (SUS) werden die Struktur, die Durchführung und die Leistungsfähigkeit der Wirtschaftstätigkeiten bis auf die unterste Gliederungsebene der Wirtschaftszweige (mehrere Hundert Sektoren) beschrieben. Die Datensammlung zur Unternehmensdemographie umfasst Variablen, die die Merkmale und die Demographie der Unternehmen darstellen. Die Daten entstammen hauptsächlich den Unternehmensregistern.

Aus Gründen der Vollständigkeit und Konsistenz werden für diese Pressemitteilung Daten von 2012 herangezogen, in der speziellen Eurostat-Datenbank stehen jedoch aktuellere Daten zur Verfügung.

Größenklassen der Unternehmen: Kleinstunternehmen = weniger als 10 Beschäftigte; kleine und mittlere Unternehmen = 10-249 Beschäftigte; große Unternehmen = Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten. Darüber hinaus werden in dieser Pressemitteilung Unternehmen ohne abhängig Beschäftigte als Einzelunternehmen bezeichnet.

Die Zahl der Beschäftigten ist definiert als die Gesamtzahl der in der jeweiligen Einheit tätigen Personen (einschließlich mitarbeitender Inhaber, regelmäßig in der Einheit mitarbeitender Teilhaber und unbezahlt mithelfender Familienangehöriger) sowie der Personen, die außerhalb der Einheit tätig sind, aber zu ihr gehören und von ihr vergütet werden (z. B. Handelsvertreter, Lieferpersonal, Reparatur- und Instandsetzungsteams). Nicht enthalten sind Arbeitskräfte, die der Einheit von anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden oder die in der Beobachtungseinheit im Auftrag anderer Unternehmen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durchführen, sowie Personen, die ihren Pflichtwehrdienst ableisten.

Die Zahl der abhängig Beschäftigten ist definiert als die Zahl der Personen, die für einen Arbeitgeber tätig sind und auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags ein Entgelt in Form von Lohn, Gehalt, Honorar, Gratifikationen, Stücklohn oder Sachleistungen erhalten. Teilzeitkräfte, Saisonarbeitnehmer, Streikende oder kurzzeitig beurlaubte Arbeitnehmer gelten als abhängig Beschäftigte, nicht jedoch Freiwillige oder langfristig beurlaubte Arbeitnehmer.

Gewerbliche Wirtschaft bezieht sich auf folgende Abschnitte der NACE Rev. 2: Industrie (Abschnitte B bis E), Bau (Abschnitt F), Dienstleistungssektor (Abschnitte G bis N, ohne Tätigkeiten von Holdinggesellschaften – K64.2).

Nichtfinanzieller Bereich der gewerblichen Wirtschaft ist die gewerbliche Wirtschaft ohne Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (Abschnitt K) und einschließlich der Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern (Abteilung S95).

Eine Unternehmensgründung ist mit der Schaffung einer Kombination von Produktionsfaktoren gleichzusetzen, mit der Einschränkung, dass keine anderen Unternehmen an diesem Ereignis beteiligt sind. Nicht als Unternehmensgründungen gelten Zugänge zur Grundgesamtheit infolge von Fusionen, Auflösungen, Abtrennung oder Umstrukturierung einer Unternehmensgruppe. Ebenfalls nicht mitgezählt werden Zugänge zu einer Teilpopulation, die sich nur aus dem Wechsel der Tätigkeit ergeben. Eine Unternehmensgründung liegt vor, wenn ein Unternehmen von Grund auf aufgebaut wird und seine Tätigkeit tatsächlich aufnimmt. Die Schaffung eines Unternehmens kann als Unternehmensgründung angesehen werden, wenn neue Produktionsfaktoren, insbesondere neue Arbeitsplätze, geschaffen werden. Wird eine ruhende Einheit innerhalb von zwei Jahren reaktiviert, so gilt dies nicht als Unternehmensgründung.

Länderanmerkung: Vereinigtes Königreich
Unternehmen unterhalb der MwSt.-Schwelle müssen im Vereinigten Königreich nicht eingetragen werden. Schätzungen zufolge sind etwa 750 000 derartige Unternehmen nicht im Register enthalten. Es handelt sich in der Regel um Einzelunternehmen, möglicherweise auf Teilzeitbasis, ohne abhängig Beschäftigte und mit geringem Umsatz.

Weitere Informationen: 

Erstellung der Daten:
Baudewina Dijkhuis
Tel. +352-4301-34928
baudewina.dijkhuis@ec.europa.eu

Medien-Anfragen:
Eurostat Media Support
Tel. +352-4301-33408
eurostat-mediasupport@ec.europa.eu

Aussender:
Eurostat-Pressestelle 
Vincent Bourgeais
Tel. +352-4301-33444
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