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Freitag, 25. Dezember 2015

Kein Lichtblick mehr

Schuldner- und Insolvenzberatung schließt
Redaktion: Diakoniewerk Neues Ufer gGmbH
PRESSEMITTEILUNG
Rampe/gc. Nach rund 22 Jahren erfolgreichem Einsatz für überschuldete bzw. von Überschuldung bedrohte Menschen in Schwerin schließt das Diakoniewerk Neues Ufer gGmbH zum Jahresende die Schuldnerberatungsstelle Lichtblick. Zwei Monate zuvor besiegelte die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt das endgültige Aus für Lichtblick, indem sie dem Landesverband der Volkssolidarität ab 2016 die Fördermittel für eine Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle zusprach.

Lichtblick stand für eine Institution, die trotz schwierigster Rahmenbedingungen in über zwei Jahrzehnten tausenden von Schweriner Bürgern und ihren Familien in finanziellen Nöten und ausweglosen Situationen durch ihre professionelle Unterstützung neue Hoffnung gab und Wege aus der Schuldenfalle wies. In der Landeshauptstadt wurde die Beratungsstelle als verlässlicher und professioneller Netzwerkpartner in der Sozialen Arbeit hoch geschätzt. Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow sprach der Beratungsstelle anlässlich des 20-jährigen Jubiläums vor zwei Jahren „Dank und Anerkennung für die hervorragenden Leistungen bei der Beratung und Unterstützung hilfesuchender Menschen in schwierigen Lebenslagen“ aus und nannte ihr Wirken für die Landeshauptstadt unverzichtbar. Umso schwerer fällt es Klienten und Beratern, die Entscheidung der Stadtverwaltung nachzuvollziehen, die Beratungsstelle nicht mehr fördern zu wollen.

Das Team Lichtblick bedankt sich an dieser Stelle ein letztes Mal bei allen ehemaligen Klientinnen und Klienten für das in der Vergangenheit entgegengebrachte Vertrauen und insbesondere bei allen Netzwerkpartnern in der Sozialen Arbeit für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen 22 Jahren!

Hintergrund Lichtblick:
Seit ihrem Bestehen wurden in der Beratungsstelle Lichtblick rund 12.000 Schweriner Bürger bzw. Haushalte beraten und bei der Überwindung ihrer Überschuldungssituation im Rahmen einer professionellen Schuldner- und Insolvenzberatung unterstützt.

Im Laufe eines Kalenderjahres wurden durchschnittlich 500 Klientinnen und Klienten von den ausgebildeten Schuldner- und Insolvenzberatern gegenüber ihren Gläubigern vertreten, darüber hinaus wurden weitere 650 Ratsuchende im Rahmen einer Kurzberatung beraten. In einem Drittel dieser Kurzberatungen wurde eine Bescheinigung für einen erhöhten Freibetrag für ein Pfändungskonto (P-Konto) erstellt.

Im Jahr 2002 erhielt die Beratungsstelle vom Sozialministerium M-V erstmals die Anerkennung als geeignete Stelle im Sinne der Insolvenzordnung (§ 305 (1) Insolvenzordnung). Zuletzt konnten jährlich rund 100 Ratsuchende mit Hilfe von Lichtblick einen letzten außergerichtlichen Einigungsversuch im Sinne der Insolvenzordnung unternehmen und für etwa ebenso viele Ratsuchende wurde ein Insolvenzantrag vorbereitet. In etlichen Fällen traten die Beratungsfachkräfte in gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren für ihre Klienten als Verfahrensbevollmächtigte auf und konnten eine Annahme der im außergerichtlichen Verfahren noch abgelehnten Schuldenbereinigungspläne erreichen und so in vielen Fällen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in letzter Sekunde vermeiden helfen.

Das Team Lichtblick setzte sich aus einem Diplom Sozialpädagogen, einem Juristen und einer staatlich geprüften Betriebswirtin zusammen, die vereint auf insgesamt 50 Jahre Berufserfahrung in der Schuldner- und Insolvenzberatung und eine kontinuierliche Spezialisierung durch jährliche Fort- und Weiterbildungen zurückblicken konnten. Im Laufe eines Jahres wurden verschiedenste Vorträge gehalten, insbesondere in Rehabilitationseinrichtungen, außerdem wurde regelmäßig über die besondere Problematik privater Überschuldung informiert. Der Leiter der Einrichtung engagierte sich im Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung M/V e.V. intensiv für den Erhalt eines Netzes qualifizierter Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen im Land.

Erfahrungsgemäß stellt für Ratsuchende insbesondere ein Beraterwechsel ein nicht zu unterschätzendes Problem dar. Das in einem Beratungsprozess aufgebaute Vertrauensverhältnis zwischen Klient und Berater ist in erster Linie personenbezogen und ist somit nicht übertragbar. Den Klientinnen und Klienten, deren Beratungsprozesse durch die Schließung der Beratungsstelle vorzeitig abgebrochen werden mussten, wurden schriftlich oder persönlich über die Möglichkeit informiert, sich ab Januar 2016 an den Landesverband der Volkssolidarität Mecklenburg-Vorpommern e.V. wenden zu können. Ihnen wurde angeboten, eine Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht abzugeben. Da die Entscheidung der Landeshauptstadt zu einer endgültigen Schließung der Einrichtung Lichtblick führte und nicht etwa zu einer Betriebsübernahme durch den neuen Träger, sind entsprechende datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten.

Die Diakoniewerk Neues Ufer gGmbH ist Träger der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Lichtblick und   evangelischer Träger sozialer Einrichtungen in der Landeshauptstadt Schwerin und ihrem Umland. Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Senioren und Menschen mit Behinderung finden hier professionelle Hilfe und Begleitung, vielfältige Betreuungsangebote und kompetente Ansprechpartner, die engagiert weiterhelfen. Ganz konkret bietet das Neue Ufer dazu eigene Kitas, Schulen, Ausbildungsplätze, Werkstätten, pädagogische, sonderpädagogische und therapeutische Angebote nach neuesten Erkenntnissen, ein sicheres Zuhause in Pflege– und Wohneinrichtungen u.v.m.

Aussender:
Anna Karsten M.A.
Öffentlichkeitsarbeit
Diakoniewerk Neues Ufer gem. GmbH
WDS Haus Service GmbH
Biohof Zietlitz GmbH
Retgendorfer Straße 4
19067 Rampe
Tel.: 03866-67 119
Fax: 03866-67 110
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