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Sonntag, 6. Dezember 2015

Schutz oder Flucht?

von Heiko Wruck
GLOSSE
Zu den schlimmsten Verbrechen zählt die Flucht: vor Krieg, Gewalt, Armut, Hunger, Krankheit, Korruption, Verfolgung und so weiter. Aber auch Unfallflucht und die Flucht vor Ehegatten und Lebensgefährten sind verbrecherische Taten, die geahndet werden müssen.

Die Flucht vor der Arbeit gehört ebenfalls dazu. Außerdem die Flucht vor dem Klimawandel, vor dem steigenden Meeresspiegel und vor der Steuer. Natürlich ist auch die Realitätsflucht ein Akt höchster krimineller Energie. Und es ist extrem verbrecherisch, unschuldige Zäune und Steine in Fluchten zu setzen.

Flüchtlinge sind immer und ausnahmslos an ihrer fliehenden Stirn oder an ihrem fliehenden Kinn zu erkennen. Deswegen nennt man alle Menschen, auf die eines oder mehrere der vorgenannten Kriterien zutreffen, Flüchtlinge.

Ganz anders verhält es sich dagegen mit Schutzsuchenden. Schutzsuchende sind ausnahmslos jene, die was zu verlieren haben. Deswegen sind sie ja auch schutzbedürftig. Wer ein Haus, ein Auto, einen Job oder auch nur ein Sparbuch hat, ist schutzbedürftig. So einer flieht nicht. Deswegen müssen wir klar unterscheiden zwischen kriminellen Flüchtlingen und harmlosen Schutzsuchenden.

Ich bin mir nur noch nicht so richtig klar darüber, wer wohin gehört.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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