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Montag, 22. Februar 2016

Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten

Risiken und Auswirkungen ermitteln
Redaktion: Deutsches Institut für Menschenrechte
PRESSEMITTEILUNG
Berlin/gc. Die Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte zu ermitteln, ist ein zentraler Aspekt der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Zur Umsetzung der Leitprinzipien in Deutschland entwickelt die Bundesregierung derzeit unter Beteiligung der Wirtschaft und Zivilgesellschaft einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte.


Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat zusammen mit dem Deutschen Global Compact Netzwerk und der Beratungsfirma twentyfifty die Broschüre "Menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen ermitteln. Perspektiven aus der Unternehmenspraxis" erstellt, die die zahlreichen Konzepte bei Auswirkungs- und Risikoanalysen vorstellt und Einblick in die Praxis von Unternehmen bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten gibt. Bisher werden diese oft nur im geschlossenen Kreis diskutiert.

Die in der Broschüre vorgestellten Aktivitäten von fünf Unternehmen nehmen verschiedene Sektoren, Weltregionen und Ansatzebenen in den Blick. Die anonymen Fallbeispiele vermitteln einen Eindruck von den Vorteilen und Herausforderungen der jeweiligen Ansätze sowie den Einschätzungen und Lernerfahrungen der interviewten Managerinnen und Manager. Die Broschüre richtet sich an Unternehmen und soll sie anregen, weitere Schritte zur Ermittlung menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen einzuleiten.

Immer mehr Unternehmen entwickeln ihre eigenen Prozesse, um menschenrechtlicher Sorgfalt Rechnung zu tragen. Durch die große Vielfalt an Geschäftsmodellen und Unternehmenstätigkeiten – und damit einhergehend unterschiedlichen Risiken für nachteilige Auswirkungen – gibt es kein Patentrezept für die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt. Auch die Ansätze zur Ermittlung von menschenrechtlichen Risiken und Auswirkungen sowie der Umgang mit den identifizierten Herausforderungen variieren. Sie unterscheiden sich in ihrer Tiefe und ihrem Umfang in Abhängigkeit von Branche, Größe, Geschäftstätigkeit und Struktur der eigenen Wertschöpfungsketten. Umso wichtiger wird der Austausch von angepassten Methoden.

Deutsches Global Compact Netzwerk, Deutsches Institut für Menschenrechte (2015): Menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen ermitteln. Perspektiven aus der Unternehmenspraxis (Link:

Weitere Informationen im Menüpunkt „Ermitteln menschenrechtlicher Auswirkungen“ (Link:


Im Deutschen Global Compact Netzwerk (DGCN) versammeln sich die deutschen Unterzeichner des UN Global Compact: Derzeit sind dies rund 300 Unternehmen – von DAX-Konzernen über Mittelständler bis hin zu kleinen Spezialisten – und über 40 Organisationen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und dem öffentlichen Sektor. Das DGCN existiert seit 2000 – seine Geschäftsstelle wird im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt (AA) von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH getragen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.

Aussender:
Bettina Hildebrand
Pressesprecherin
Telefon: 030-25 93 59 - 14
Mobil: 0160 96 65 00 83
hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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