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Mittwoch, 10. Februar 2016

Verstoß gegen UN-Kinderrechtskonvention

Aussetzung Familiennachzug für minderjährige Flüchtlinge
Redaktion: Deutsches Institut für Menschenrechte
PRESSEMITTEILUNG
Berlin/gc. Angesichts der Debatte über den Familiennachzug für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im „Asylpaket II“ erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.


„Eine Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt werden, verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Faktisch würden die Kinder damit sogar weit länger als zwei Jahre von ihren Eltern getrennt. In der Praxis ist davon auszugehen, dass Familienzusammenführungen wegen langer Verfahren tatsächlich erst nach vier Jahren stattfinden könnten.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, dass ein Kind nicht von seinen Eltern getrennt werden darf, es sei denn, dass diese Trennung für das Wohl des Kindes notwendig ist. Demensprechend muss Deutschland als Vertragsstaat Anträge auf Familienzusammenführung nach Artikel 10 der Konvention ,wohlwollend' human und beschleunigt bearbeiten'. Eine pauschale Aussetzung der Familienzusammenführung über Jahre ist damit ganz offensichtlich nicht vereinbar.“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland unabhängig zu beobachten und zu überwachen. Hierfür hat es die "Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention" eingerichtet.

Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention:

Aussender:
Bettina Hildebrand
Pressesprecherin
Tele.:  030-25 93 59 14
Mobil: 0160 96 65 00 83
hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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