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Mittwoch, 9. März 2016

AfD: Mangel an Aufklärungswillen

Undurchsichtig finanzierte Wahlkampf-Materialien 
Redaktion: Annette Sawatzki, LobbyControl 
KOMMENTAR
Köln/gc. Mit der Finanzierung von Wahlkampfmaterial über einen Dritten, den Politfakt-Verlag des AfD-Mitglieds Josef Konrad, nutzen die anonymen Gönner der AfD eine juristische Grauzone. Zwar sind laut Parteiengesetz anonyme Großspenden verboten.


Doch diese Art der Wahlkampfunterstützung wird nicht eindeutig von den die Transparenzvorschriften des Parteiengesetzes geregelt.

Der Mangel an Aufklärungswillen seitens der AfD ist skandalös. Unsere Anfragen an die AfD-Bundespartei, an die Landesverbände Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie an den Polifakt-Verlag, in denen wir die Offenlegung der Spendernamen und der Zuwendungssummen verlangten, blieben unbeantwortet.

Die über die Parteienfinanzierung aufsichtführende Bundestagsverwaltung teilte uns auf Nachfrage am Montag, 7. März 2016, mit, sie führe derzeit eine Sachverhaltsklärung durch. Es ist zu hoffen, dass bald Ergebnisse vorliegen. Zumindest die Spendernamen müssen noch vor dem Wahlsonntag bekannt werden - Wählerinnen und Wähler sollten vor der Stimmabgabe wissen, aus welchen Quellen Wahlkampfhilfe für Parteien finanziert wird.

In formaler Hinsicht - das heißt, abgesehen von den hetzerischen Inhalten des „Extrablatts“ - erinnert der Vorgang an die undurchsichtige Finanzierung des „peerblog“ im Bundestagswahlkampf 2013, mit dem anonyme Geldgeber den SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück unterstützen wollten. Schon zuvor hatte der Unternehmer Carsten Maschmeyer in ähnlich intransparenter Weise Wahlwerbung für Gerhard Schröder und Christian Wulff finanziert. Die damals deutlich gewordene Transparenzlücke wurde vom Gesetzgeber nie geschlossen. Der AfD-Skandal zeigt nun erneut: Wir brauchen endlich eine ernsthafte Diskussion über mehr Transparenz und Schranken für Wahlkampf-Finanzierung.

Kontakt:
Annette Sawatzki
0177-7228149
annette.sawatzki@lobbycontrol.de

Aussender:
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