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Freitag, 18. März 2016

Beseitigung von Barrieren

Behindertengleichstellungsrecht: Private verpflichten
Redaktion: Deutsches Institut für Menschenrechte
PRESSEMITTEILUNG
Berlin/gc. Anlässlich der ersten Lesung zur „Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts“ am 17. März 2016 forderte das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundestagsabgeordneten auf, mit dem Gesetz auch Private wirksam zur Beseitigung und Vermeidung von Barrieren zu verpflichten.


Zwar enthalte der Gesetzentwurf der Bundesregierung Verbesserungen. „Es fehlen jedoch verbindliche Regelungen für mehr Zugänglichkeit im privaten Bereich, etwa beim Wohnen, Einkaufen, bei der Mobilität oder der Freizeit - gerade dort, wo Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag immer noch auf zahlreiche Hindernisse stoßen“, kritisiert Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Weniger dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales als anderen Ressorts der Bundesregierung sei es anzulasten, dass der Entwurf keine Barrierefreiheit in Lebensbereichen gewährleiste, die von Privaten kontrolliert würden. „Die Bundesregierung hat es bislang versäumt, für Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu sorgen. Deshalb fordern wir die Bundestagsabgeordneten auf, sich für entsprechende Änderungen im Gesetzestext einzusetzen. Es wäre ein menschenrechtliches Versäumnis, wenn Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Zusammenleben in der Gesellschaft auch in Zukunft versagt bliebe“, so Aichele.

Barrierefreiheit müsse auch bei Förderprogrammen mitbedacht werden, etwa im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. „Wenn der Bund den sozialen Wohnungsbau wie angekündigt unterstützt, dann muss bundesgesetzlich klar vorgegeben sein, dass damit auch barrierefreier Wohnraum für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen entsteht.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu
schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Weitere Informationen:
Stellungnahme der Monitoring-Stelle UN-BRK zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 15. Januar 2016 (BR-Drs. 18/16) eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (Link:

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des
Behindertengleichstellungsrechts (Bundestags-Drs. 18/7824 vom 09.03.2016)
(PDF, 1,14 MB, nicht barrierefrei) (Link:

Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
Telefon: 030-25 93 59 453
sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de

Aussender:
Bettina Hildebrand
Pressesprecherin
Tel.: 030-25 93 59 14
Mobil: 0160-96 65 00 83
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