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Montag, 7. März 2016

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Sexuelle Selbstbestimmung von Frauen schützen 
Redaktion: Deutsches Institut für Menschenrechte
PRESSEMITTEILUNG
Berlin/gc. Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März 2016 erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte:


„Selten waren die Empörung über sexuelle Übergriffe und die Sorge um den mangelnden Schutz von Frauen in Deutschland so groß wie nach der Silvesternacht. Schnell gab es die Aussage der Regierungskoalition, durch Gesetzesänderungen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht umfassend zu schützen. Trotzdem bleibt der derzeit vorliegende Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Vergewaltigungsparagrafens deutlich hinter den angekündigten Reformen zurück. Er gewährleistet diesen Schutz gerade nicht. Wird der Entwurf zum Gesetz, wird es weiterhin Fälle geben, in denen Frauen klar Nein sagen, der Täter das übergeht und seine sexuellen Übergriffe dennoch straflos bleiben. Dies verstößt gegen die menschenrechtlichen Vorgaben der Istanbul-Konvention des Europarates. Danach sind alle sexuellen Handlungen gegen den Willen der Betroffenen unter Strafe zu stellen. Deshalb sollten Bundesregierung und Bundestag jetzt die Chance ergreifen, den Vergewaltigungstatbestand grundlegend zu ändern: 'Nein heißt Nein', muss endlich Gesetz werden. Ähnliches ist schon einmal gelungen: 1997 hat der Bundestag nach jahrelangen Auseinandersetzungen beschlossen, Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen. Was vor fast 20 Jahren heftig diskutiert wurde, erscheint uns heute als Selbstverständlichkeit.“

Weitere Informationen

Referentenentwurf auf der Website des BMJV:

Tatjana Hörnle (2015):

Heike Rabe
Julia von Normann (2014)

Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
Telefon: 030-25 93 59 453
sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de

Aussender:
Bettina Hildebrand
Pressesprecherin
Telefon: 030-25 93 59 14
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