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Samstag, 21. Mai 2016

Wer will, wer soll das Land regieren?

Beteiligungsanzeigen für Landtagswahlen 2016 in MV
Redaktion: Landeswahlleiterin Mecklenburg-Vorpommern
PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. Parteien, die nicht in Mecklenburg-Vorpommerns Landtag oder nicht ausreichend im Deutschen Bundestag vertreten sind, müssen bereits vor Einreichung der Wahlvorschläge ihre Beteiligung an der Landtagswahl anzeigen. Bis zum Abend des 19. Mai 2016 haben 13 Parteien ihre Unterlagen für die Beteiligungsanzeige bei der Landeswahlleiterin eingereicht.


Nach Paragraf 55 Absatz 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz können Parteien, die im Landtag oder im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens einer oder einem für sie in Mecklenburg-Vorpommern gewählten Abgeordneten vertreten sind, Wahlvorschläge nur einreichen, wenn sie spätestens am 19. Mai 2016, 18 Uhr (108. Tag vor der Wahl) der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss bis zum 2. Juni 2016 (94. Tag vor der Wahl) ihre Parteieigenschaft verbindlich festgestellt hat.

Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern oder im Deutschen Bundestag sind folgende Parteien vertreten:
● Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
● Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
● DIE LINKE
● BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
   (Grüne)
● Nationaldemokratische Partei
   Deutschlands (NPD)

Ihre Beteiligung zur Landtagswahl haben bei der Landeswahlleiterin die folgenden in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Anzeige aufgeführten Parteien angezeigt:
● Alternative für Deutschland
   (AfD)
● FREIE WÄHLER
● Deutsche Kommunistische
   Partei (DKP)
● Achtsame Demokraten
   (Die Achtsamen)
● Freie Demokratische Partei
   (FDP)
● FREiER HORIZONT
● Allianz für Fortschritt und
   Aufbruch (ALFA)
● Piratenpartei Deutschland
   (PIRATEN)
● Partei für Arbeit, Rechtsstaat,
   Tierschutz, Elitenförderung
   und basisdemokratische
   Initiative (Die PARTEI)
● PARTEI MENSCH
   UMWELT TIERSCHUTZ
   (Tierschutzpartei)
● Familien-Partei Deutschlands
   (FAMILIE)
● Deutsche Gerechtigkeits
   Partei (DGP)
● Bündnis C - Christen für
   Deutschland - AUF&PBC
   (Bündnis C)

Der Landeswahlausschuss entscheidet am 2. Juni 2016 in öffentlicher Sitzung, welche der Parteien zur Landtagswahl 2016 zugelassen werden.

Aussender:
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
Mecklenburg-Vorpommern
Tel.: 0385-588 56004
Fax: 0385-588 56911
landeswahlleiterin@wahlen.m-v.de
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