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Dienstag, 8. November 2016

Kein Sorgerecht für IS-Kämpfer

Kindeswohl nicht mehr möglich
Redaktion: Deutsche Anwaltshotline AG
RATGEBER
Nürnberg/gc. Liegen die erzieherischen Grundansichten zweier getrenntlebender Eltern weit auseinander, ist es für das Kindeswohl am besten, wenn das Sorgerecht bei einem Elternteil alleine bleibt. Das gilt besonders dann, wenn der Vater des Kindes sich dem sog. Islamischen Staat (IS) angeschlossen hat, beschloss das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 18 UF 265/15).


Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, lebten die beiden Eltern bereits seit vier Jahren getrennt. In dieser Zeit kümmerte sich der Vater nur selten um seinen Sohn. Nun aber verschwand der Vater zunächst von der Bildfläche. Wenig später tauchten Bilder auf Facebook auf, die ihn in Kampfmontur und mit IS-Flagge zeigten. Auch teilte der Mann über Facebook mit, sich dem IS angeschlossen zu haben. Die Mutter beantragte daraufhin das alleinige Sorgerecht, aus Angst, der Vater könne zurückkommen und negativen Einfluss auf das Kind nehmen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab ihr recht und kassierte die Entscheidung der Vorinstanz. Denn es sei für das gemeinsame Sorgerecht unverzichtbar, dass beide Eltern kooperativ zum Wohle des Kindes handeln. „Die Weltanschauung eines IS-Kämpfers ist mir den Werten der westlichen Kindererziehung jedoch kaum zu vereinbaren“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus. Dadurch entstehe ein erhebliches Konfliktpotenzial, so das Gericht.

Die Mutter habe massive Angst vor dem Kindesvater und befürchte bei seiner Rückkehr, dass dieser Ansprüche gegenüber ihr und dem Kind erheben könnte. Da außerdem sein aktueller Aufenthaltsort gänzlich unbekannt sei, ist das Sorgerecht allein der Mutter zuzusprechen, beschloss das Gericht.

Aussender:
Deutsche Anwaltshotline AG
Pressereferat
Am Plärrer 7
90443 Nürnberg
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