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Sonntag, 6. November 2016

Kuckuckseier

von Heiko Wruck
GLOSSE
Beziehen Sie Hartz-IV-Leistungen, dann sollte Ihnen klar sein, dass Sie auch offenlegen müssen, mit wem Sie Sex hatten. So jedenfalls sah es das Jobcenter in Stade, Niedersachsen.


Das Jobcenter hatte einer schwangeren Hartz-IV-Antragsstellerin einen Zusatzfragebogen vorgelegt, um die Ermittlung des Kindesvaters zu bewerkstelligen. Das Formular sei absolut indiskutabel und wurde zurückgezogen, nachdem  die Schwangere sich damit an ihren Anwalt gewandt hatte. „Das Formular forderte die Schwangere zur Bekanntgabe der vollen Namen von Sexualpartnern inklusive Geburtsdatum ,während der gesetzlichen Empfängniszeit‘ auf – diese beträgt laut Bürgerlichem Gesetzbuch 181 bis 300 Tage vor dem Geburtstermin“, weiß die Tageszeitung „neues deutschland“ zu berichten. Ein einmaliger Vorfall, weil ein Mitarbeiter des Jobcenters eigenmächtig Initiative ergriffen und den Fragebogen entwickelt hatte.

Doch die Aufregung um den Fragebogen ist nicht nachvollziehbar. Schließlich werden Hartz-IV-Empfänger fast wie Kriminelle behandelt. Sie müssen alle Einkommen und Vermögenswerte offenlegen und fast jeden Job annehmen, der ihnen aufgezwungen werden soll. Da ist die Frage, mit wem sie so rumhühnern, berechtigt. Wer will Kuckuckseier bezahlen, wenn der Hahn bekannt ist?

Kontakt:
heiko.wruck@t-online.de
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