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Mittwoch, 9. November 2016

Terroristen sind schlechte Fahrlehrer

Fahrschüler sind leicht zu beeinflussen
Redaktion: Deutsche Anwaltshotline AG
RATGEBER
Nürnberg/gc. Wer vor hat, in Syrien in den Heiligen Krieg zu ziehen, dem kann die Fahrlehrererlaubnis entzogen werden. Denn dieses Vorhaben widerspricht der nötigen Vorbildfunktion, beschloss das Verwaltungsgericht Düsseldorf  (Az. 6 L 3816/15).


Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, kündigte ein Fahrlehrer seine Stelle, weil er Deutschland für längere Zeit verlassen wollte. Der Mann war in Afghanistan geboren und wurde 1998 eingebürgert. Er hatte vor, sich dem Kampf einer islamisch-terroristischen Organisation in Syrien anzuschließen. Bevor der Gotteskrieger in spe Deutschland gen Nahen Osten allerdings verlassen konnte, wurden er und einer seiner Mitstreiter festgenommen. Er verbüßte eine zweijährige Haftstrafe, die nach einiger Zeit zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dazu bekam er die Auflage, als Fahrlehrer einem geregelten Tagesablauf nachzugehen. Zu seinem Pech entzog ihm die zuständige Behörde allerdings die Fahrlehrererlaubnis. Er sei wegen seiner Straffälligkeit als Fahrlehrer ungeeignet. Das wollte der ertappte Extremist aber nicht hinnehmen und ging vor Gericht.

Doch das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte sich auf die Seite der Behörde. Durch seine Nähe zur islamistischen Szene sei der Mann als Fahrlehrer ungeeignet. „Ein Fahrlehrer hat nämlich auch eine allgemeine Vorbildfunktion“, erklärt Rechtsanwalt Tim Vlachos. Und die meist jugendlichen Führerscheinanwärter seien in ihrem Alter noch leicht zu beeinflussen.

Es sei für die Allgemeinheit und nicht zuletzt für die Fahrschüler selbst gefährlich, verfassungsfeindlichen Ansichten ausgesetzt zu sein, ohne sich diesen entziehen zu können. Es liegt zunächst an dem Mann selbst, zu beweisen, dass er mit der islamistischen Szene nichts mehr zu tun hat.

Aussender:
Deutsche Anwaltshotline AG
Pressereferat
Am Plärrer 7
90443 Nürnberg
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