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Montag, 19. Dezember 2016

Nahezu 360.000 erstmalige Asylbewerber

Mehrheit aus Syrien, Afghanistan und dem Irak
Redaktion: Eurostat
PRESSEMITTEILUNG
Luxembourg/gc. Im Laufe des dritten Quartals 2016 (von Juli bis September) beantragten 358 300 Asylsuchende erstmals Schutz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).


Diese Zahl ist im Vergleich zum zweiten Quartal 2016 (305 700 erstmalige Asylbewerber) um 17% gestiegen. Im Zeitraum von Januar bis September 2016 wurden über 950 000 erstmalige Asylbewerber in den EU-Mitgliedstaaten registriert.

Mit 87 900 erstmaligen Asylbewerbern zwischen Juli und September 2016 blieb Syrien an erster Stelle der Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten, vor Afghanistan (62 100 erstmalige Asylbewerber) und dem Irak (36 400). Diese drei Staatsangehörigkeitsgruppen, auf die knapp über die Hälfte  aller erstmaligen Asylbewerber entfielen, stellen die größten Gruppen erstmaliger Asylbewerber in den EU-Mitgliedstaaten im dritten Quartal 2016 dar. 

Zwei Drittel stellten ihren Antrag in Deutschland 
Im dritten Quartal 2016 wurden die meisten erstmaligen Asylbewerber in Deutschland (mit über 237 400 erstmaligen Asylbewerbern bzw. 66% der Gesamtzahl der erstmaligen Asylbewerber in den EU-Mitgliedstaaten) registriert. Darauf folgten Italien (34 600  Asylbewerber bzw. 10%), Frankreich (20 000 bzw. 6%), Griechenland (12 400 bzw. 4%), das Vereinigte Königreich (9 200 bzw. 3%) und Österreich (8 400 bzw. 2%). Unter den Mitgliedstaaten, die im dritten Quartal 2016 über 2 000 erstmalige Asylbewerbern registrierten, ist die Zahl erstmaliger Asylbewerber gegenüber dem Vorquartal in Bulgarien (+82%), den Niederlanden (+72%), Belgien (+29%), Italien (+28%) und Deutschland (+27%) am stärksten gestiegen. Im Gegensatz dazu wurden die größten Rückgänge in Ungarn (-73%), Polen (-37%) und Österreich (-22%) verzeichnet.

Verhältnis erstmaliger Asylbewerber zur Einwohnerzahl
in Deutschland, Griechenland und Malta am höchsten
Im Vergleich zur Einwohnerzahl des jeweiligen Mitgliedstaates wurde im dritten Quartal 2016 die höchste Quote erstmaliger Asylbewerber in Deutschland (2 890 erstmalige Bewerber je eine Million Einwohner) verzeichnet, gefolgt von Griechenland (1 152) und Malta (1 091). Die niedrigsten Quoten wurden hingegen aus der Slowakei (7 Bewerber je eine Million Einwohner), Portugal (19), Rumänien (22), der Tschechischen Republik (28) und Estland (30) gemeldet. Im dritten Quartal 2016 wurden in der EU insgesamt 702 erstmalige Asylbewerber je eine Million Einwohner registriert.

Jeder vierte erstmalige Asylbewerber war Syrer
Syrien (25% der Gesamtzahl erstmaliger Asylbewerber) blieb im dritten Quartal 2016 das Land der Staatsangehörigkeit des Großteils der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten. Von den 87 900 Syrern, die im dritten Quartal 2016 zum ersten Mal einen Asylantrag in der EU einreichten, wurden 81% in Deutschland (71 200) registriert. Syrer bildeten in elf EU-Mitgliedstaaten die größte Gruppe der Asylsuchenden. Afghanistan (17% der Gesamtzahl erstmaliger Asylbewerber in der EU) stand im dritten Quartal 2016 an zweiter Stelle der Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten. Über 80% (50 500) der 62 100 Afghanen, die im Zeitraum von Juli bis September 2016 zum ersten Mal in den EU-Mitgliedstaaten Asyl suchten, reichten ihren Antrag in Deutschland ein. Afghanen stellten in fünf EU-Mitgliedstaaten die größte Gruppe der Asylsuchenden dar. Mit 36 400 erstmaligen Asylbewerbern (bzw. 10% der Gesamtzahl in der EU) stand der Irak im dritten Quartal 2016 an dritter Stelle der Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten. 82% wurden in Deutschland registriert (29 900).

Mehr als eine Million Personen mit anhängigem Asylantrag 
Anhängige Anträge beziehen sich auf Anträge auf internationalen Schutz, die am Ende des Berichtszeitraums noch der Prüfung durch die zuständige nationale Behörde unterliegen. Dieser Begriff bezieht sich also auf den „Bestand“ an Anträgen, die noch anhängig sind. Mit dieser Statistik soll die Arbeitsbelastung der einzelstaatlichen Behörden gemessen werden. Ende September 2016 waren fast 1,2 Millionen Personen Gegenstand eines Asylantrags in den EU-Mitgliedstaaten, der noch der Prüfung durch die zuständige nationale Behörde unterlag. Im vergangenen Jahr belief sich diese Zahl Ende September 2015 auf rund 866 000. Mit 689 700 anhängigen Asylanträgen (bzw. 58% der Gesamtzahl für die EU) hatte Deutschland Ende September 2016 bei weitem den höchsten Anteil in der EU, vor Schweden (112 000 Anträge bzw. 9%), Österreich (81 400 bzw. 7%) und Italien (81 300  bzw. 7%).

Methoden und Definitionen 
Daten zum Thema Asyl werden Eurostat von den Innen- oder Justizministerien oder von Einwanderungsbehörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) 862/2007 vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus übermitteln die Mitgliedstaaten Daten zu erstmaligen Asylbewerbern auf freiwilliger Basis.

Ein Antrag auf internationalen Schutz schließt gemäß der Definition in Artikel 2 Buchstabe g der Richtlinie 2004/83/EG des Rates Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder auf subsidiären Schutzstatus ein; dabei ist unerheblich, ob der Antrag bei der Ankunft an der Grenze oder im Land gestellt wurde und ob die Person legal (z. B. als Tourist) oder illegal eingereist ist.

Ein erstmaliger Asylbewerber ist eine Person, die während des Bezugszeitraums erstmals einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat oder als Familienangehöriger in einen solchen Antrag einbezogen ist. Wird bei Anträgen später festgestellt, dass die Bewerber einem Dublin-Verfahren unterliegen, so sind diese Anträge in der Statistik über erstmalige Asylanträge enthalten, sofern diese Personen auch Gegenstand eines erstmaligen Asylantrags sind. Eine Person kann nur dann als erstmaliger Asylbewerber erfasst werden, wenn sie im Meldeland noch nie einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat – unabhängig davon, ob sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Antrag gestellt hat.

Im Gegensatz zu den jeweils im März veröffentlichten jährlichen Eurostat-Pressemitteilungen über Asylbewerber, die sich auf die „Gesamtzahl der Asylbewerber“ beziehen, geht es in dieser vierteljährlichen Pressemitteilung lediglich um die Zahl der „erstmaligen Asylbewerber“. Der Indikator „erstmalige Asylbewerber“ schließt Wiederholungsbewerber, also Personen, die mehr als einmal in einem Land einen Asylantrag gestellt haben, aus; er gibt somit die Anzahl der Personen, die in den Mitgliedstaaten der EU internationalen Schutz beantragen, genauer an. Die Verwendung dieses Indikators ist jetzt möglich, da alle Mitgliedstaaten in der Lage sind, die entsprechenden Daten an Eurostat zu übermitteln.

Eine Person, die Gegenstand eines anhängigen Antrags ist, bezeichnet eine Person, auf die sich ein Antrag auf internationalen Schutz bezieht, der am Ende des Berichtszeitraums noch von der zuständigen nationalen Stelle geprüft wird. Die Statistik enthält die Zahl der Personen mit anhängigen Anträgen in allen Instanzen des Verwaltungs- und/oder Gerichtsverfahrens (siehe Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung).

Weitere Informationen:
Eurostat-Webseite, Rubrik Asyl und gesteuerte Migration
Eurostat-Datenbank, Rubrik Asyl und gesteuerte Migration
Eurostat, Metadaten zur Asylbewerberstatistik
Eurostat, „Statistics Explained”-Artikel über vierteljährliche Asyldaten in der EU

Erstellung der Daten:
Piotr Juchno
Tel. +352-4301-36240
piotr.juchno@ec.europa.eu

Alexandros Bitoulas
Tel. +352-4301-37608
alexandros.bitoulas@ec.europa.eu

Herausgegeben von der Eurostat-Pressestelle
Vincent Bourgeais
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Aussender:
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