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Donnerstag, 1. Dezember 2016

Weniger Bürokratie bei Saison-Kurzarbeitergeld

Schlechtwettergeld im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Redaktion: IG BAU Mecklenburg
PRESSEMITTEILUNG
Lassahn/gc. Die 389 Baubetriebe im Landkreis Ludwigslust-Parchim können ihren Mitarbeitern in der kalten Jahreszeit den Gang zum Arbeitsamt ersparen. Wenn auf den Baustellen witterungsbedingt nichts mehr geht, erlaubt das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) seit dem 1. Dezember die Weiterbeschäftigung von Maurern, Dachdeckern und Co.


Diese erhalten von der Arbeitsagentur dann ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. Die IG BAU Mecklenburg spricht von einer „Winter-Brücke, die heimische Unternehmen nutzen sollten“ – zumal eine wichtige bürokratische Hürde weggefallen sei. Bislang mussten Firmen bei Frost und Schnee auf die Arbeitsagentur zugehen und einen formellen Antrag stellen. Das hat sich jetzt geändert. Ab sofort müssen Bauunternehmen der Behörde lediglich mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat. Wenn Aufträge wegen des Winterwetters nicht mehr erledigt werden können, reicht es jetzt, die Arbeitsagentur nachträglich zu informieren.

Aussender:
Industriegewerkschaft 
Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau)
Bezirksverband Mecklenburg
Mitgliederbüro Rostock
August-Bebel-Straße 89
18055 Rostock

Tel.: 03814977940
Fax: 03814977919
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