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Mittwoch, 15. Februar 2017

Tritt ein, ...

von Heiko Wruck
GLOSSE
Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung startet jetzt eine bundesweit einmalige Initiative. Ab dem kommenden Jahr sollen Familien mittels Amtsverfügung bei Bedarf ihren Wohnraum mit einem Untermieter teilen müssen – oder auch mehreren, wenn ausreichend Platz zur Verfügung steht.

Die Untermieter können Wandergesellen, aber auch Obdachlose sein, Hartz-IV-Empfänger, Lohnaufstocker oder Familien, die in viel zu beengten Verhältnissen leben müssen. Für die zusätzliche Vermietung, die pro Untermieter maximal auf fünf Jahre angesetzt ist, erhalten die Familien eine Kopfpauschale als Festbetrag in Höhe von 150 Euro pro Monat. Gegen die staatlich angeordnete Untervermietung kann kein Widerspruch eingelegt werden.

Aktuell überprüfen der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechtskonformität der neuen Vorschrift. Wenn Karlsruhe und Strasbourg ihr Okay geben, dann könnte das neue Gesetz Grundlage für eine europaweit geltende Regelung werden. „Wir haben solche Zwangszuweisungen schon einmal in Mecklenburg und Vorpommern erlebt. Und zwar nach dem II. Weltkrieg. Das hat damals auch niemanden überfordert und die Menschen solidarisiert“, so ein Sprecher des Bundes der Steuerverweigerer in Schwerin.

Kontakt:
Heiko.Wruck@€t-online.de
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