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Sonntag, 4. Juni 2017

Blinde Pflichterfüllung

Des Humanismus willige Helfer
von Heiko Wruck
KOMMENTAR
In Nürnberg wollte die Polizei am 31. Mai 2017 einen 20-jährigen Afghanen während des Unterrichts für die Abschiebehaft aus der Berufsschule abholen. Fazit: Pefferspray, Hunde mit Beißschutz und Schlagstöcke kamen zum Einsatz; 9 verletzte Polizisten, ein ausgeschlagener Zahn.


Eine Schüleraktion mit zeitweise bis zu 300 Teilnehmern hatte gegen den Zugriff auf ihren Mitschüler Widerstand geleistet. Die unmenschliche Katastrophe, einen Flüchtling in ein Kriegsland abschieben zu wollen, verstößt gegen die Allgemeinen Menschenrechte. Deren Einhaltung wurde auch von der Bundesrepublik verpflichtend unterschrieben. Trotzdem fanden sich Beamte, deren ureigenste Aufgabe es ist, die Menschenrechte zu wahren. Solche Beamte, die kein Rückgrat haben und sich von angeblich humanistischen Vorgesetzten zu Verbrechen im Staatsauftrag treiben lassen, braucht die Gesellschaft nicht. Die Menschenrechte zu verletzten, ist ein Verbrechen!

Als Beamte hätten sie nicht einmal gekündigt und so ihrer Existenzgrundlage beraubt werden können – hätten sie sich geweigert, diesen Zugriff vorzunehmen. Doch das haben sie nicht. Sie gingen als williger Helfer ans Werk. So was gab es schon oft in der deutschen Geschichte. Immer wieder beriefen sich Beamte, Armeeangehörige und Staatsdiener auf ihre Vorschriften, Vorgesetzten und Befehlsnotstände.

Damit kann man jedes Verbrechen rechtfertigen – bis hin zu Folter, Totschlag und Massenmord.

Kontakt:
Heiko:Wruck@t-online.de
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