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Donnerstag, 20. Juli 2017

Deutschland braucht ein Paritätsgesetz

Gleichberechtigung nur mit gesetzlichen Regelungen
Redaktion: eaf
PRESSEMITTEILUNG
Berlin/gc. Knapp 37 Prozent beträgt der Frauenanteil im Deutschen Bundestag aktuell – ein historischer Höchststand, aber kein Grund zur Freude. Denn am 24. September – mit der Wahl zum neuen Deutschen Bundestag – wird sich das ändern. Der Frauenanteil wird – aktuellen Hochrechnungen von INSA zufolge – auf voraussichtlich 32 Prozent sinken. Fast 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist Gleichberechtigung in der Politik nur mit verbindlichen gesetzlichen Regelungen – wie einem Paritätsgesetz – machbar.


Ein zentraler Grund für die anhaltende Unterrepräsentanz von Frauen ist die Nominierungspraxis der Parteien. Der heute vom Tagesspiegel und Abgeordnetenwatch.de veröffentlichte Kandidatencheck bestätigt, dass der Anteil von Frauen an den Listen- wie Direktkandidaturen deutlich niedriger als derjenige der Männer ist. Trotz innerparteilicher Quoten und Quoren sind die Fortschritte bei den Kandidaturen im Vergleich zur letzten Bundestagswahl marginal – das zeigt ein Vergleich mit dem von der EAF Berlin im Jahr 2013 veröffentlichten Deutschlandreport. Dass der Frauenanteil laut Prognosen dennoch sinken wird, hängt mit der künftigen Sitzverteilung im Parlament zusammen. Wenn Parteien mit festen Quotenregelungen wie Die Grünen oder Die Linke, Sitze an Parteien mit keinen Quoten und niedrigen Frauenanteilen wie FDP oder AfD abgeben müssen, sinkt der Frauenanteil im Bundestag.

„Die Parteien sind die Gatekeeper. Sie müssen in die Pflicht genommen werden – sofern noch nicht geschehen – verbindliche Vorgaben einzuführen und wirksam umzusetzen“, sagt Dr. Helga Lukoschat von der EAF Berlin, die zu Karrierewegen und Hindernissen von Frauen in der Politik forscht. Die EAF Berlin fordert als Mitinitiatorin der Berliner Erklärung 2017 deshalb, in der kommenden Legislaturperiode für die Wahlen zum Bundestag ein verfassungskonformes Paritätsgesetz auf den Weg zu bringen. „Die strukturelle Bevorzugung von Männern in der Politik – allen voran die Nominierungspraxis der Parteien – kann nur durch gesetzliche Regelungen ausgeglichen werden. Eine paritätische Besetzung der Wahllisten, wie sie etwa in Frankreich seit 2001 erfolgreich praktiziert wird, ist ein sehr effektives Instrument um die Repräsentation von Frauen in der Politik zu sichern“, so Lukoschat.

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zu Frauen in der Politik sind im Wegweiser „Macht zu gleichen Teilen“ der EAF Berlin aufbereitet: http://frauen-macht-politik.de/fileadmin/eaf/Dokumente/Paritaet/Wegweiser_zu_Paritaet_in_der_Politik_web.pdf

Weitere Informationen:

Aussender:
(eaf) Europäische Akademie für
Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V.
Öffentlichkeitsarbeit
Schumannstraße 5
10117 Berlin

Christiane Bonk
Senior Expertin Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030-308776042
Fax: 030-308776059
bonk@eaf-berlin.de
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