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Freitag, 11. August 2017

Hamburgisches Transparenzgesetz hat Vertrauen gestärkt

Gesetze auf Bundes- und Landesebene gefordert
Redaktion: Transparency Deutschland
PRESSEMITTEILUNG
Berlin/gc. Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland fordert anlässlich der positiven Erfahrungen mit dem Hamburgischen Transparenzgesetz die Weiterentwicklung bestehender Informationsfreiheitsgesetze und die Einführung von Transparenzgesetzen auf Bundes- und Landesebene. Transparenzgesetze sind ein wesentliches Instrument, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik und Verwaltung zu stärken.

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Transparenzgesetzes in Hamburg wurden das Gesetz und das dazugehörige Transparenzportal durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation evaluiert. Der Abschlussbericht bewertet die Umsetzung überwiegend positiv: Das Gesetz werde sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von der Verwaltung akzeptiert und habe das Vertrauen in Politik und Verwaltung gestärkt. Seit dem Start des Transparenzportals im Jahr 2014 seien 22,7 Millionen Zugriffe zu verzeichnen. Verbesserungspotenzial besteht laut den Gutachtern bei der Übersichtlichkeit des Portals und der Verständlichkeit des Gesetzestextes.

„Hamburg hat im Jahr 2012 die Tore in Richtung mehr Transparenz aufgestoßen und bewiesen, dass man vor Transparenz keine Angst haben muss. Die rege Nutzung des Portals durch Behördenmitarbeiter lässt erkennen, welch hohen Wert es für die Verwaltung selbst hat“, so Helena Peltonen-Gassmann, Leiterin der Regionalgruppe Hamburg/Schleswig-Holstein von Transparency Deutschland.

Beim Thema Informationsfreiheit hinkt Deutschland international hinterher. Die Weiterentwicklung bestehender Informationsfreiheitsgesetze und die Einführung von Transparenzgesetzen sind überfällig, um den Anforderungen an ein modernes Verwaltungshandeln gerecht zu werden. Dazu gehört die Ausweitung des Gesetzes auf überwiegend im Eigentum des Staates stehende Unternehmen und eine Gebührenfreiheit für Anfragen an Behörden. Erforderlich ist eine Abwägung zwischen dem Schutz privater Interessen und dem Informationsinteresse im Einzelfall.

Dazu Gisela Rüß, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Die positiven Erfahrungen aus Hamburg bestärken uns in unserer Forderung nach einer Reform des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes zu einem zeitgemäßen Transparenzgesetz. Auch andere Bundesländer sollten ihre Bedenken aufgeben und mehr Mut zu Transparenz fassen. Es reicht nicht – wie in Sachsen – ein Informationsfreiheitsgesetz im Koalitionsvertrag zu vereinbaren und sich dann erst wieder vor den nächsten Wahlen daran zu erinnern.“

Hintergrund:
Am 6. Oktober 2012 trat das Hamburger Transparenzgesetz in Kraft, dass eine proaktive Veröffentlichungspflicht der Behörden von wesentlichen Dokumenten wie Verträgen, Gutachten und Stellungnahmen vorsieht. Zwei Jahre später ging ein öffentlich zugängliches, kostenloses Transparenzportal an den Start, über das Bürgerinnen und Bürger entweder anonym nach Informationen recherchieren oder sie direkt bei den jeweiligen Behörden anfragen können. Das Gesetz sah eine Evaluation nach vier Jahren vor. Angestoßen wurde der Prozess durch eine Volksinitiative von Transparency Deutschland, Mehr Demokratie e.V. und Chaos Computer Club e.V.

Das Thema „Transparenzgesetze“ ist eines der Schwerpunktthemen von Transparency Deutschland im Wahljahr 2017. Die 18 Kernforderungen an die deutsche Politik zur Bundestagswahl finden Sie hier.

Zu Transparency Deutschland:
Transparency International Deutschland e. V. arbeitet deutschlandweit an einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption.

Kontakte:
Helena Peltonen-Gassmann
Leiterin der Regionalgruppe Hamburg/Schleswig-Holstein
Dr. Gisela Rüß
Vorstandsmitglied
Sylvia Schwab
Leitung Politik und Kommunikation
Tel.: 030-54 98 98 0
presse@transparency.de

Aussender:
Transparency International Deutschland e. V.
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