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Dienstag, 29. August 2017

Rechtsstaatlich fragwürdig

Verbot von linksunten.indymedia
Redaktion: Reporter ohne Grenzen
PRESSEMITTEILUNG
Berlin/gc. Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert das Vorgehen des Bundesinnenministeriums beim Verbot der als linksextremistisch eingestuften Website linksunten.indymedia als rechtsstaatlich gefährliche Entwicklung.


„Aufrufe zu Gewalt sind inakzeptabel – sie müssen gelöscht und ihre Urheber bestraft werden. Aber Pressefreiheit gilt auch für unbequeme, ja selbst für schwer erträgliche Veröffentlichungen“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Um gegen strafbare Inhalte auf linksunten.indymedia.org vorzugehen, hätte es weniger einschneidende Mittel gegeben. Dass die Bundesregierung ein trotz allem journalistisches Online-Portal durch die Hintertür des Vereinsrechts komplett verbietet und damit eine rechtliche Abwägung mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit umgeht, ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig. International ist das ein bedenkliches Signal und liefert repressiven Regimen in aller Welt einen Vorwand, es den deutschen Behörden gleichzutun.“

Bundesinnenminister Thomas de Maizière verbot am vergangenen Freitag, 25. August 2017, das Portal unter Rückgriff auf das Vereinsrecht, indem er die Betreiber als Verein einstufte und diesen für aufgelöst erklärte. Zur Begründung erklärte er, das Portal sei „die einflussreichste Internetplattform gewaltbereiter Linksextremisten in Deutschland“. Seit Jahren nutzten diese die Plattform „zur Verbreitung von Beiträgen mit strafbaren und verfassungsfeindlichen Inhalten“, darunter Aufrufe zu gewaltsamen Protestaktionen und Bekennerschreiben zu Gewalttaten, so kürzlich etwa zu Anschlägen auf die Deutsche Bahn vor dem G20-Gipfel in Hamburg. Ebenso sei auf dem Portal zu gezielter Gewalt gegen Polizisten und politisch Andersdenkende aufgerufen worden, und es seien dort wiederholt Anleitungen zum Bau von „Molotow-Cocktails“ und zeitverzögerten Brandsätzen veröffentlicht worden (http://ogy.de/w7wl).

RADIKALE ABSPALTUNG VON WELTWEITEM
NETZWERK FÜR ALTERNATIVE ÖFFENTLICHKEIT
Linksunten.indymedia ist eine Abspaltung des weltweiten Netzwerks Indymedia, das 1999 von Globalisierungskritikern als Reaktion auf einen Welthandelsgipfel gegründet wurde, um einen praktischen Beitrag zu einer alternativen Medienöffentlichkeit zu leisten. Als beim G8-Gipfel in Genua 2001 ein Student erschossen wurde, sammelten Aktivisten auf dem Portal Augenzeugenberichte, Fotos und Videos, um zu zeigen, dass italienischen Behörden die Ereignisse verzerrt darstellten.

Das linksalternative Projekt weitete sich auf mehr als 60 Länder aus, in Deutschland wurde de.indymedia.org zu einer Diskussionsplattform verschiedener linksalternativer Gruppierungen. Nach einem Streit unter den Aktivisten spaltete sich im süddeutschen Raum 2008 linksunten.indymedia.org als radikaleres Portal ab. Der Name spielte sowohl auf das geografische Gebiet als auch auf den linken Untergrund an (http://ogy.de/as7y).

Auf dem Portal koordinierten Aktivisten beispielsweise Aktionen gegen Rassismus oder Proteste gegen Atommülltransporte, setzten sich mit der politischen Aufarbeitung der rechtsextremistischen Terrorserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ auseinander und tauschten Berichte, Erfahrungen, Meinungen und Analysen aus. Ebenso diskutierten sie etwa, inwieweit Gewalt im politischen Kampf gegen den Kapitalismus legitim sei (http://ogy.de/hyzc). Die Beiträge wurden meist anonym eingestellt, laut Bundesinnenministerium aber im Nachhinein von den Betreibern der Website moderiert.

SICHERHEITSBEHÖRDEN VERSUCHTEN
SCHON LÄNGER, GEGEN DAS PORTAL VORZUGEHEN
Die Behörden hatten die Website offenbar schon lange im Visier. In Medienberichten wurden Sicherheitskreise mit der Einschätzung zitiert, es sei schwierig gewesen, die Betreiber ausfindig zu machen, weil diese unter großer Geheimhaltung agiert hätten. Es habe zahlreiche Strafanzeigen wegen strafbarer Inhalte auf der Seite gegeben; die Verfahren seien aber eingestellt worden, weil sich die Urheber nicht ermitteln ließen (http://ogy.de/hyzc).

Wie das jetzige Vorgehen zeigt, haben die Behörden aber inzwischen aber offenkundig mehrere mutmaßliche Betreiber des Portals identifiziert. Warum sie diese dann nicht aufforderten, die Beiträge zu löschen, oder strafrechtlich gegen diese Personen vorgingen, statt gleich die ganze Website zu verbieten, ist nicht ersichtlich.

Im Zusammenhang mit dem Verbot durchsuchte die Polizei ein autonomes Kulturzentrum in Freiburg und mehrere Wohnungen. Dabei wurden Computer und Handys sichergestellt, festgenommen oder verhaftet wurde niemand. Angaben zu vermeintlich bei den Betreibern der Website gefundenen Waffen musste das Bundesinnenministerium inzwischen relativieren: Die Gegenstände – darunter Schlagstöcke, Messer, Böller, Zwillen und ein Elektroschocker – wurden in dem Kulturzentrum und nicht in den Privatwohnungen der mutmaßlichen Website-Betreiber gefunden. Zudem ist der Besitz der Gegenstände offenbar nicht strafbar (http://ogy.de/p7l7).

Nach Informationen des Deutschlandfunk-Hauptstadtstudios waren zwei der drei mutmaßlichen Betreiber von linksunten.indymedia unter den 32 Journalisten, denen während des G20-Gipfels in Hamburg die bereits erteilten Akkreditierungen entzogen wurden (http://ogy.de/fvnz). Mindestens einer der beiden sei den Sicherheitsbehörden aus der gewaltbefürwortenden linksextremistischen Szene bekannt, meldete dpa ohne Quellenangabe (http://ogy.de/2f9q).

Die Sicherheitseinschätzungen des Bundeskriminalamts, die zum Entzug der G20-Akkreditierungen führten, haben sich inzwischen in mehreren Fällen als fehlerhaft oder auf rechtswidrig gespeicherten Daten basierend herausgestellt. So wurde ein Fotojournalist in zwei Dateien zu politischen Gewalttätern geführt, obwohl ihn ein Gericht bereits von den entsprechenden Vorwürfen freigesprochen hatte. Ein anderer Fotograf wurde in solchen Dateien wegen vermeintlicher Delikte im Zuge seiner journalistischen Tätigkeit geführt sowie wegen seiner Beteiligung an gewaltfreien Aktionen einer Umweltschutzorganisation vor zehn und mehr Jahren. (http://ogy.de/0boh) Ein NDR-Journalist wurde aufgrund einer Namensverwechslung fälschlich als „Reichsbürger“ eingestuft (http://ogy.de/peyt).

JURISTISCHER UMWEG ÜBER DAS VEREINSRECHT
Auf den juristischen Umweg, ein Medium über das  Vereinsrecht zu verbieten, griff das Bundesinnenministerium schon im Januar 2016 bei seinem Vorgehen gegen das Neonazi-Internetportal „Altermedia Deutschland“ zurück (http://ogy.de/xe8w). In den Beiträgen dort wurde etwa zu Gewalt gegen Ausländer aufgerufen und der Holocaust geleugnet; laut Bundesanwaltschaft diente Altermedia der „massenhaften und systematischen Verbreitung rechtsextremistischen und nationalsozialistischen Gedankenguts“. Die beiden mutmaßlichen Schlüsselfiguren  wurden gleichzeitig mit dem Verbot festgenommen. Im Dezember 2016 erhob die Bundesanwaltschaft gegen sie und drei weitere Beschuldigte Anklage wegen Volksverhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung (http://ogy.de/wg3l).

Im Mai 2015 verbot der Bundesinnenminister die Zeitung Yürüyüs, eine Publikation der schon seit 1998 in Deutschland verbotenen, als linksterroristisch eingestuften türkischen Gruppierung DHKP-C. Die Publikation habe offen für die gewaltsame Beseitigung der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung in der Türkei geworben und dazu auch Selbstmordattentate propagiert, hieß es zur Begründung (http://ogy.de/0u9a).

Auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen steht Deutschland auf Platz 16 von 180 Ländern weltweit. Mehr zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland und in der Ende April 2017 veröffentlichten jährlichen „Nahaufnahme Deutschland“ (PDF: http://t1p.de/4gvh).

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