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Sonntag, 6. August 2017

Rücksicht auf die Haselmaus

Ausbau von Windenergie
Redaktion: Bundesamt für Naturschutz
PRESSEMITTEILUNG
Bonn/gc. Die Haselmaus ist die kleinste Vertreterin der Schlafmäuse in Deutsch-land und zugleich Tier des Jahres 2017. Obwohl die Haselmaus nur daumengroß ist, sind die Art und ihr Lebensraum unter anderem durch den Bau von Windenergieanlagen beeinträchtigt. Dabei ist besondere Vorsicht geboten, denn diese Tierart ist zugleich nach der europäischen FFH-Richtlinie (Anhang IV) und dem Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützt. Nun gibt es erstmals deutschlandweite Empfehlungen zum Umgang mit der Haselmaus bei Windener-gieplanungen.


Sie sind im Rahmen eines durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten Projektes entstanden und wurden jetzt in der Fachzeitschrift „Natur und Landschaft“ veröffentlicht.

„Thematisiert werden nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorgaben und daraus abgeleitete Standards für die Erfassung der Haselmaus sowie die Bewertung ihrer Beeinträchtigung durch Windkraft. Auch Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen sowie Kompensationsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Die Fachempfehlungen unterstützen Projektierer, Gutachter und auch Behörden dabei, die artspezifischen Anforderungen der streng geschützten und im Verborgenen lebenden Haselmaus bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen. Dies stellt einen weiteren Schritt hin zu einer naturverträglichen Energiewende dar“, so die Präsidentin des BfN, Prof. Beate Jessel.

Die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) ist in Deutschland vor allem in den waldreichen Hügelländern und Mittelgebirgen verbreitet. In diesen Gebieten lassen einige Bundesländer die Nutzung durch Windenergie prinzipiell zu. Ihre Lebensräume befinden sich aber nicht nur in Wäldern, sondern unter anderem auch in heckenreichen Landschaften Norddeutschlands, in denen ebenfalls eine Nutzung durch Windenergieanlagen stattfindet.

Die Haselmaus gilt in Deutschland als bestandsgefährdet. Um sie bei Eingriffen vor Verletzungen oder dem Tod zu schützen, aber auch um die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Lebensstätten insbesondere durch Rodung und Fällung von Gehölzen zu verhindern, ist zunächst die systematische Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Kletterkünstler wesentlich. Dabei lässt sich durch die Kombination geeigneter Maßnahmen die Auffindewahrscheinlichkeit des Bilches steigern. Der Nachweis kann unter anderem durch die Suche nach Freinestern in Sträuchern, Fraßspuren an Haselnüssen sowie die Kontrolle von Nistkästen oder -röhren gelingen. Die Erfassung sollte in der Regel mindestens eine Saison umfassen und einem bestimmten Ablauf folgen.

Um die Tiere vor direkten Schäden durch den geplanten Eingriff zu bewahren, kommen die Umsiedlung oder die Vergrämung der Individuen auf andere Flächen in Frage. Damit die Haselmaus diese Flächen als neue Lebensräume nutzen kann, müssen sie zuvor in der Regel entsprechend gestaltet werden, etwa durch eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt von Gehölzbeständen. Durch die Vernetzung der Landschaft mit Hecken- und Saumstrukturen, eine angepasste Bewirtschaftung von Nieder- und Mittelwäldern, durch welche die Entstehung kleinflächiger Mosaike geeigneter Entwicklungsformen begünstigt wird, und die Förderung höhlenreicher Altbaumbestände können Haselmauslebensräume, die durch den Bau von Windenergieanlagen unattraktiv geworden sind, kompensiert werden.

Bezugshinweis:
Büchner, S., Lang, J., Dietz, M., Schulz, B., Ehlers, S. und Tempelfeld, S. (2017): Berücksichtigung der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) beim Bau von Windenergieanlagen. How to consider the Hazel Dormouse (Muscardinus avellanarius) in the planning and construction of wind turbines. Natur und Landschaft 92(8): 365-374.

Hintergrund:
Informationen zur Haselmaus
Informationen zum Tier des Jahres, gewählt von Schutzgemeinschaft
Deutsches Wild und Deutscher Wildtierstiftung

Informationen zum Thema Naturschutz und erneuerbare Energien:

Aussender:
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Ruth Schedlbauer
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